(1)Absatz einsDieses Gesetzes tritt mit dem der Kundmachung dieses Gesetzes zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Heizungsanlagengesetz – K-HeizG, LGBl. Nr. 63/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, außer Kraft... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1, 9 Abs. 2, 11 Abs. 3, 12 bis 15, 18, 34 Abs. 2, 36 Abs. 3, 38 Abs. 1 und 2 und 39 Abs. 2 übertritt.Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer die Bestimmungen der Paragraphen eins, Absatz eins,, 4 Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:a)Litera aAbfallwirtschaftsgesetz 2002... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:a)Litera adie Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 16 vom 23. 1. 2004, S 44 in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parla... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Haltung, Wanderung und Zucht der Bienen, LGBl Nr 16/1956, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 22/1964, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Aufzugsgesetz, LGBl Nr 32/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/1994, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Aufzugsges... mehr lesen...