§ 48.Paragraph 48, Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäfti... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden.(3)Absatz 3Soweit dieses Gesetz auf Richtl... mehr lesen...