Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 05.09.2024

Gesetze 1-4 von 4

3 Paragrafen zu Burgenländisches Volksbegehrensgesetz (Bgld. VBGG) aktualisiert


§ 25 Bgld. VBGG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2014 treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Paragraph eins, Absatz 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 20... mehr lesen...


§ 4 Bgld. VBGG

(1)Absatz einsDie Bürgerinnen und Bürger haben sich bei Unterzeichnung des Antrages (§ 3 Abs. 2) eigenhändig unter Angabe ihres Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse in Antragslisten (Muster Anlage 1) einzutragen. Die Antragslisten sind laufend zu nummerieren.Die Bürger... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.09.24

4 Paragrafen zu Burgenländisches Volksabstimmungsgesetz (Bgld. VAG) aktualisiert


§ 25 Bgld. VAG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.(2)Absatz 2§ 11 Abs. 3 und § 23 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 23, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänn... mehr lesen...


§ 5 Bgld. VAG

(1)Absatz einsDie Bürgerinnen und Bürger haben sich bei Unterzeichnung des Antrages (§ 4 Abs. 1) eigenhändig unter Angabe ihres Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse in Antragslisten (Muster Anlage 1) einzutragen. Die Antragslisten sind fortlaufend zu numerieren.Die Bür... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.09.24

4 Paragrafen zu Burgenländisches Volksbefragungsgesetz (Bgld. VBFG) aktualisiert


§ 23 Bgld. VBFG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.(2)Absatz 2§ 9 Abs. 3 und § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 9, Absatz 3 und Paragraph 21, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner... mehr lesen...


§ 5 Bgld. VBFG

(1)Absatz einsBürgerinnen und Bürger haben sich bei Unterzeichnung des Antrages (§ 4 Absatz 1) eigenhändig unter Angabe ihres Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse in Antragslisten (Muster Anlage 1) einzutragen. Die Antragslisten sind fortlaufend zu numerieren.Bürgerinn... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.09.24

8 Paragrafen zu Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung in NÖ (NÖ SRW) aktualisiert


Anl. 4 NÖ SRW

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 3 NÖ SRW

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2 NÖ SRW

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 1 NÖ SRW

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


§ 3 NÖ SRW

(1)Absatz einsDie Widmungsart “Grünland-Windkraftanlagen” darf nur in den in den Anlagen 3 bis 77 dargestellten Zonen festgelegt werden.Die Widmungsart “Grünland-Windkraftanlagen” darf nur in den in den Anlagen 3 bis 77 dargestellten Zonen festgelegt werden.(2)Absatz 2Innerhalb der in den Anlagen... mehr lesen...


§ 2 NÖ SRW

Das Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von Zonen, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglicht, um die Ziele des NÖ Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 zu erreichen. mehr lesen...


§ 1 NÖ SRW

Das Sektorale Raumordnungsprogramm besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den Kartendarstellungen im Maßstab 1:25.000 (Anlagen 3 bis 77). mehr lesen...


Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung in NÖ (NÖ SRW) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 03.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 47/2024 § 0 gültig von 21.05.2014 bis 02.09.2024 mehr lesen...


Aktualisiert am 05.09.24
Gesetze 1-4 von 4