Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 1-10 von 280

3 Paragrafen zu Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967) aktualisiert


§ 69 KDV 1967 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins§ 1b Abs. 2 und § 54a Abs. 7 in der Fassung BGBl. II Nr. 376/2002 gelten nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2003 bereits genehmigt worden sind; diese müssen aber den bisherigen Vorschriften entsprechen.Paragraph eins b, Absatz 2 und Paragraph 54 a, Absatz 7, in der Fassung Bun... mehr lesen...


§ 70 KDV 1967 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ausnahme der im Abs. 2 angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der im Absatz 2, angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2Die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 lit. c hinsichtlich der Kraftfa... mehr lesen...


Anl. 5d KDV 1967

Bezeichnung der Behörde im KennzeichenI. BURGENLANDLandespolizeidirektion Burgenland für das Gebiet der Gemeinden Eisenstadt und RustEBH. EisenstadtEUBH. Neusiedl am SeeNDBH. MattersburgMABH. OberpullendorfOPBH. OberwartOWBH. GüssingGSBH. JennersdorfJEII. KÄRNTENLandespolizeidirektion Kärnten für... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

10 Paragrafen zu Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994) aktualisiert


§ 29 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsDer Bauplan hat, soweit dies nach der Art des beabsichtigten Bauvorhabens in Betracht kommt, zu enthalten:1.Ziffer einsden Lageplan, der auszuweisen hat:a)Litera adie Lage des Bauplatzes oder Baugrundstückes sowie der benachbarten Grundstücke mit Angabe der Nordrichtung;b)Litera bdi... mehr lesen...


§ 32 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsWird der Antrag nicht gemäß § 30 zurückgewiesen oder abgewiesen, hat die Baubehörde über jeden Baubewilligungsantrag nach § 28 eine mündliche Verhandlung (Bauverhandlung) gemäß den §§ 40 ff. AVG durchzuführen, der mindestens eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger beizu... mehr lesen...


§ 35 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsDie Baubehörde hat über den Antrag gemäß § 28 einen schriftlichen Bescheid zu erlassen. Sofern nicht eine Zurückweisung oder eine Abweisung nach § 30 zu erfolgen hat, ist die beantragte Baubewilligung zu erteilen, wennDie Baubehörde hat über den Antrag gemäß Paragraph 28, einen schr... mehr lesen...


§ 40 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsDer Bauwerber (Bauherr) hat sich zur Ausführung von Bauvorhaben, die1.Ziffer einsgemäß § 24 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sowie § 24b Abs. 1 Z 1, 2 und 3 lit. a bewilligungspflichtig sind und nicht durch Verordnung der Landesregierung von der Bewilligungspflicht ausgenommen wurden,gemäß Parag... mehr lesen...


§ 41 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsDie Baubehörde kann sich jederzeit während der Bauausführung von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Auflagen und Bedingungen des Baubewilligungsbescheides überzeugen. Den Organen der Baubehörde ist der Zutritt zur Baustelle jederzeit zu gestatten.(2)Absatz 2Bauherr... mehr lesen...


§ 49 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsStellt die Baubehörde fest, daß eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird oder bereits ausgeführt wurde, hat sie - unabhängig von § 41 - dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder nachträglich innerhalb einer angemess... mehr lesen...


§ 50 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsBauliche Anlagen dürfen nur entsprechend den für sie geltenden baurechtlichen Vorschriften benützt werden. Insbesondere dürfen bauliche Anlagen nur so benützt werden, daß die Sicherheit, die Festigkeit, der Brandschutz, die Wärmedämmung und der Wärmeschutz, die Schalldämmung und der... mehr lesen...


§ 57 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsdie grundbücherliche Durchführung der Änderung eines bebauten Grundstückes durch eine den Tatsachen nicht entsprechende Erklärung gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 erschleicht;die grundbücherliche Durchführung der Änderung eines bebauten Grunds... mehr lesen...


§ 60 Oö. BauO 1994

(1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes tritt das Landesgesetz vom 2. April 1976, mit dem eine Bauordnung für Oberösterreich erlassen wird (Oö. Bauordnung - Oö. BauO.), LGBl. Nr. 35/1976, zuletzt geändert durch das... mehr lesen...


§ 24a Oö. BauO 1994

Folgende Bauvorhaben - ausgenommen solche nach § 24b Abs. 1 - sind der Baubehörde vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen (Bauanzeige), wenn die Nachbarn durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben, und die Übereinstimmung des Bauvorh... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

8 Paragrafen zu Baugesetz (BauG) aktualisiert


§ 2 BauG

(1)Absatz einsIm Sinne dieses Gesetzes ista)Litera aAbstellplatz: eine Fläche, die zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges bestimmt und nicht überdacht ist;b)Litera bBaugrenze: die Linie, vor der die Außenwände eines Gebäudes nicht errichtet werden dürfen;c)Litera cBaugrundstück: die Grundfläche, auf... mehr lesen...


§ 8 BauG

(1)Absatz einsBauwerke, ortsfeste Maschinen und sonstige ortsfeste technische Einrichtungen dürfen keinen Verwendungszweck haben, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung des Nachbarn erwarten lässt. Ob eine Belästigung das ortsübliche Ausmaß übersteigt, ist ... mehr lesen...


§ 15 BauG

(1)Absatz einsBauwerke und sonstige Anlagen müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt werden, dass sie den Erfordernissen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schallschutzes, d... mehr lesen...


§ 26 BauG

(1)Absatz einsDer Nachbar hat im Verfahren über den Bauantrag das Recht, durch Einwendungen die Einhaltung der folgenden Vorschriften geltend zu machen:a)Litera a§ 4 Abs. 4, soweit mit Auswirkungen auf sein Grundstück zu rechnen ist;Paragraph 4, Absatz 4,, soweit mit Auswirkungen auf sein Grundst... mehr lesen...


§ 38 BauG

(1)Absatz einsDie Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, oba)Litera afür ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben eine Baubewilligung und für ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben eine Berechtigung zur Ausführung vorliegen;b)Litera bdie Ausführung der Baubewilligung, der Entscheidung über d... mehr lesen...


§ 56 BauG

(1)Absatz einsBewilligungen und sonstige Berechtigungen zur Ausführung von Bauvorhaben aufgrund der bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Vorschriften bleiben bestehen. § 28 Abs. 6, § 30 Abs. 3 zweiter Satz, § 31, § 34 Abs. 5 und die §§ 35 bis 49 sind auf derartige Bauvor... mehr lesen...


§ 21a BauG

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat eine Energieausweisdatenbank einzurichten und eine geeignete Online-Applikation für die unentgeltliche Registrierung, Dateneinbringung und -abfrage nach Abs. 2 und 3 zur Verfügung zu stellen.Die Landesregierung hat eine Energieausweisdatenbank einzurichten un... mehr lesen...


§ 49c BauG

Soweit nicht von anderer Seite Vorsorge getroffen wird, hat die Landesregierung dafür zu sorgen, dassa)Litera aEigentümer und Nutzer von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf geeignete Weise über die verschiedenen Methoden und praktischen Verfahren zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz informiert... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) aktualisiert


§ 2 Bgld. BauG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.(2)Absatz 2Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können. F... mehr lesen...


§ 36 Bgld. BauG Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis

(1)Absatz einsDie Burgenländische Baugesetz-Novelle 2008, LGBl. Nr. 53/2008 dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 001 vom 16. 12. 2002 S. 65, und wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EWG über ein Informations... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Baupolizeigesetz 1997 (S-BauPolG) aktualisiert


§ 5 S-BauPolG

(1)Absatz einsFür Bauführungen sind als Baupläne vorzulegen:a)Litera aein auf der Grundlage der erteilten oder beantragten Bauplatzerklärung verfaßter Lageplan über den Bauplatz und seine Umgebung, der eine eindeutige Bestimmung der Lage des Baues im Bauplatz und im Verhältnis zu den gemäß § 7 Ab... mehr lesen...


§ 17 S-BauPolG

(1)Absatz einsDie Vollendung der baulichen Maßnahme, bei Bauten aber die Aufnahme ihrer Benützung oder der Benützung einzelner für sich benützbarer und zur Benützung vorgesehener Teile, ist der Baubehörde anzuzeigen. Die Anzeige ist vom Bauherrn zu erstatten. Die Benützung von Bauten oder einzeln... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

57 Paragrafen zu Bauordnung für Wien (BO für Wien) aktualisiert


§ 1 BO für Wien Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

(1)Absatz einsDie Flächenwidmungspläne und die Bebauungspläne dienen der geordneten und nachhaltigen Gestaltung und Entwicklung des Stadtgebietes. Sie sind Verordnungen. Ihre Festsetzung und Abänderung sowie die zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen, insbesondere der Umweltbericht (§ 2... mehr lesen...


§ 2 BO für Wien Verfahren bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

(1)Absatz einsDie Entwürfe für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind vom Magistrat in folgender Weise auszuarbeiten:1.Ziffer einsDie natürlichen, ökologischen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten, insbesondere auch hinsichtlich einer barrierefreien ... mehr lesen...


§ 3 BO für Wien Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe

(1)Absatz einsDer Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe besteht aus zwölf Fachleuten für folgende Bereichea)Litera aArchitektur (drei Personen, von der zumindest eine Person eine Ziviltechnikerprüfung abgelegt haben muss);b)Litera bWelterbe und Bauen im historischen Bestand;c)... mehr lesen...


§ 5 BO für Wien Inhalt der Bebauungspläne

(1)Absatz einsDie Bebauungspläne haben darzustellen, ob bzw. in welcher Weise die von den Flächenwidmungsplänen erfaßten Grundflächen und die darüber- oder darunterliegenden Räume bebaut werden dürfen bzw. welche Rechte und Verpflichtungen sich für die Eigentümer (Miteigentümer) der Grundflächen ... mehr lesen...


§ 6 BO für Wien Zulässige Nutzungen

(1)Absatz einsLändliche Gebiete sind bestimmt für land- und forstwirtschaftliche oder berufsgärtnerische Nutzung. In ländlichen Gebieten dürfen nur Bauwerke errichtet werden, die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen und das betriebsbedingt notwendige... mehr lesen...


§ 7 BO für Wien Schutzzonen

(1)Absatz einsIn den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete (Schutzzonen) ausgewiesen werden.(1a)Absatz eins aBei der Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die... mehr lesen...


§ 7a BO für Wien Wohnzonen

(1)Absatz einsIn den Bebauungsplänen können aus Gründen der Stadtstruktur, Stadtentwicklung und Vielfalt der städtischen Nutzung des Baulandes sowie Ordnung des städtischen Lebensraumes zur Erhaltung des Wohnungsbestandes sowohl im Wohngebiet als auch im gemischten Baugebiet Wohnzonen ausgewiesen... mehr lesen...


§ 7c BO für Wien Einkaufszentren

(1)Absatz einsEinkaufszentren sind Bauvorhaben mit Räumen, die überwiegend für das Ausstellen und den Verkauf von Waren beziehungsweise für das damit im Zusammenhang stehende Erbringen von Dienstleistungen bestimmt sind, soweit die Fläche dieser Räume zusammen mehr als 1.600 m², im „Gemischten Ba... mehr lesen...


§ 7f BO für Wien Hochhäuser

(1)Absatz einsHochhäuser sind Gebäude, deren oberster Abschluss einschließlich aller Dachaufbauten gemäß § 81 Abs. 6, 6a und 7 mehr als 35 m über dem tiefsten Punkt des anschließenden Geländes beziehungsweise der festgesetzten Höhenlage der anschließenden Verkehrsfläche liegt.Hochhäuser sind Gebä... mehr lesen...


§ 15 BO für Wien Erfordernisse der Anzeige und des Antrages

(1)Absatz einsDem Antrag um Abteilungsbewilligung und der Abteilungsanzeige sind beizulegen:1.Ziffer einsentfällt; LGBl. Nr. 25/2014 vom 15.7.2014entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2014, vom 15.7.20142.Ziffer 2ein Teilungsplan; ein solcher ist nicht erforderlich, wenn nur ganze Grundstücke be... mehr lesen...


§ 16 BO für Wien Beurteilung des Abteilungsvorhabens

(1)Absatz einsBei Schaffung und Veränderung von Bauplätzen, Baulosen, Kleingärten oder Teilen von solchen sind die Bestimmungen des Bebauungsplanes einzuhalten. Bauplätze müssen unmittelbar, Baulose unmittelbar oder mittelbar über Aufschließungswege an eine vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche ... mehr lesen...


§ 49 BO für Wien Bauwerks- und Wohnungsnummerierung

(1)Absatz einsJeder Eigentümer eines Bauwerkes ist verpflichtet, die ihm bekanntgegebene Orientierungsnummer samt der Bezeichnung der Verkehrsfläche in der vorgeschriebenen Ausführung anzuschaffen, an der von der Behörde bestimmten Stelle anzubringen und stets lesbar zu erhalten. Liegt das Bauwer... mehr lesen...


§ 54 BO für Wien Gehsteigherstellung

(1)Absatz einsBei Herstellung eines Neu-, Zu- oder Umbaues im Bauland oder einer fundierten Einfriedung an einer Baulinie ist der Eigentümer (Miteigentümer) des Gebäudes bzw. der Einfriedung verpflichtet, in der vollen Länge der Baulinien des Bauplatzes oder Bauloses, auf dem der Neu-, Zu-, oder ... mehr lesen...


§ 60 BO für Wien Ansuchen um Baubewilligung

(1)Absatz einsBei folgenden Bauvorhaben ist, soweit nicht die §§ 62, 62a, 70a oder 70b zur Anwendung kommen, vor Beginn die Bewilligung der Behörde zu erwirken:Bei folgenden Bauvorhaben ist, soweit nicht die Paragraphen 62,, 62a, 70a oder 70b zur Anwendung kommen, vor Beginn die Bewilligung der B... mehr lesen...


§ 62 BO für Wien Bauanzeige

(1)Absatz einsEine Bauanzeige genügt für1.Ziffer einsden Einbau oder die Abänderung von Badezimmern und Sanitäranlagen, wenn durch eine Be- und Entlüftung des Raumes eine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerks bewirkt wird;2.Ziffer 2Loggienverglasungen;3.Ziffer 3den Austausch von Fenstern u... mehr lesen...


§ 62a BO für Wien

(1) Bei folgenden Bauführungen ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:Paragraph 62 a, (1) Bei folgenden Bauführungen ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:1.Ziffer einsdie nicht unter §§ 60, 61 und 62 fallenden Bauvorhaben,die nicht unter Paragra... mehr lesen...


§ 63 BO für Wien Belege für das Baubewilligungsverfahren

(1)Absatz einsFür das Baubewilligungsverfahren hat der Bauwerber folgende Einreichunterlagen vorzulegen:a)Litera aBaupläne in dreifacher Ausfertigung, wovon im Falle einer bescheidmäßigen Erledigung zwei Ausfertigungen mit dem Bescheid zurückzustellen sind; die Baupläne müssen von einem nach den ... mehr lesen...


§ 64 BO für Wien Baupläne

(1)Absatz einsDie Baupläne haben zu enthalten:a)Litera aden Lageplan, der1.Ziffer einshinsichtlich der betroffenen Grundstücke der zu bebauenden Liegenschaften ausweisen muss:–Strichaufzählungderen Nummern,–Strichaufzählungdie Zahlen der Grundbuchseinlagen,–Strichaufzählungdie Namen und Anschrift... mehr lesen...


§ 67 BO für Wien Überprüfung des Bauvorhabens

(1)Absatz einsFür vollständig vorgelegte und schlüssige Unterlagen gilt die widerlegbare Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit. Die Behörde hat auf deren Grundlage zu überprüfen, ob die durch dieses Gesetz eingeräumten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte (§ 134a) gewahrt werden. Die Behörde ist... mehr lesen...


§ 69 BO für Wien Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

(1)Absatz einsFür einzelne Bauvorhaben hat die Behörde über die Zulässigkeit von Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes zu entscheiden. Diese Abweichungen dürfen die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes nicht unterlaufen. Darüber hinaus darf1.Ziffer einsdi... mehr lesen...


§ 70a BO für Wien

(1) Wird den Einreichunterlagen gemäß § 63 oder gemäß § 63a die im Rahmen seiner Befugnis abgegebene und nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften gefertigte Bestätigung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers, die oder der von der Bauwerberin oder dem Bauwerber und von ... mehr lesen...


§ 71a BO für Wien Bewilligung für Bauten langen Bestandes

Hat ein Bauwerk zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden und kann es auch nach §§ 70 oder 71 nicht bewilligt werden, gilt dieses Bauwerk als mit rechtskräftigem Bescheid gemäß § 71 auf Widerruf bewilligt, wenn unter ausdr... mehr lesen...


§ 72 BO für Wien Baubeginn

(1)Absatz einsSoweit nicht §§ 62, 70a oder 70b zur Anwendung kommt, darf der Bau begonnen und weitergeführt werden, wenn die Baubewilligung gegenüber dem Bauwerber und jenen Personen, die spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen gemäß § 134 Abs. 3 erhoben haben, rechtskräftig ist, o... mehr lesen...


§ 76 BO für Wien Bauweisen; bauliche Ausnützbarkeit

(1)Absatz einsIn den Bebauungsplänen können folgende Bauweisen ausgewiesen werden:a)Litera aoffene Bauweise,b)Litera bgekuppelte Bauweise,c)Litera coffene oder gekuppelte Bauweise,d)Litera dGruppenbauweise unde)Litera egeschlossene Bauweise.(2)Absatz 2In der offenen Bauweise müssen die Gebäude fr... mehr lesen...


§ 79 BO für Wien Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen

(1)Absatz einsDer Vorgarten ist der an der Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie gelegene Grundstreifen, der frei bleibt, wenn durch den Bebauungsplan das Anbauen eines Gebäudes an diesen Fluchtlinien untersagt ist. Seine Tiefe beträgt 5 m, soweit im Bebauungsplan durch Fluchtlini... mehr lesen...


§ 80 BO für Wien Bebaute Fläche

(1)Absatz einsAls bebaute Fläche gilt die senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller vor die Gebäudefront ragenden Gebäudeteile auf eine waagrechte Ebene. Unterirdische Gebäude oder Gebäudeteile bleiben bei der Ermittlung der bebauten Fläche außer Betracht.(2)Absatz 2Vor die Gebäudef... mehr lesen...


§ 81 BO für Wien Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

(1)Absatz einsBei Gebäuden an der Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie gilt bis zu einer Gebäudetiefe von 15 m als Gebäudehöhe der lotrechte Abstand von der festgesetzten Höhenlage der Verkehrsfläche bis zur obersten Schnittlinie der zulässigen Außenwandfläche der Straßenfront oh... mehr lesen...


§ 82 BO für Wien Nebengebäude

(1)Absatz einsNebengebäude sind Gebäude oder gesondert in Erscheinung tretende Teile eines Gebäudes, wenn sie nicht mehr als ein oberirdisches Geschoß aufweisen, keine Aufenthaltsräume enthalten und eine bebaute Grundfläche von nicht mehr als 100 m2, in Gartensiedlungsgebieten von nicht mehr als ... mehr lesen...


§ 83 BO für Wien Bauteile vor der Baulinie oder Straßenfluchtlinie

(1)Absatz einsÜber die Baulinie oder Straßenfluchtlinie dürfen folgende Gebäudeteile vorragen:a)Litera aKeller- und Grundmauern bis zu 20 cm;b)Litera bGebäudesockel bis 20 cm, jedoch nur bis zu einer Höhe von 2 m;c)Litera cSchauseitenverkleidungen bis 7 cm;d)Litera dVorlegestufen innerhalb des So... mehr lesen...


§ 85 BO für Wien Äußere Gestaltung von Bauwerken

(1)Absatz einsDas Äußere der Bauwerke einschließlich technischer Aufbauten muss nach Bauform, Maßstäblichkeit, Baustoff und Farbe so beschaffen sein, dass es die einheitliche Gestaltung des örtlichen Stadtbildes nicht stört. Dauernd sichtbar bleibende Feuermauern sind dem Ortsbild entsprechend zu... mehr lesen...


§ 87 BO für Wien Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBauwerke sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.(2)Absatz 2Abgasanlagen sind Anlagen für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Frei... mehr lesen...


§ 99 BO für Wien Abwässer und sonstige Abflüsse

(1)Absatz einsBei Bauwerken muss unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes für das Sammeln und Beseitigen der Abwässer vorgesorgt sein. Niederschlagswässer sind zu versickern oder auf andere Art dem natürlichen Wasserkreislauf oder einer Nutzung zuzuführen. Weist die Eigentümerin oder der E... mehr lesen...


§ 106 BO für Wien Belichtung, Beleuchtung, Belüftung und Beheizung

(1)Absatz einsAufenthaltsräume müssen über eine im Hinblick auf Gesundheit und Wohlbefinden erfahrungsgemäß ausreichende natürliche Belichtung verfügen, es sei denn, auf Grund des Verwendungszweckes ist eine ausschließlich künstliche Beleuchtung ausreichend. Dabei sind insbesondere die Raumgeomet... mehr lesen...


§ 118 BO für Wien Allgemeine Anforderungen

(1)Absatz einsBauwerke und all ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein, dass die bei der Verwendung benötigte Energiemenge nach dem Stand der Technik begrenzt wird. Auszugehen ist von der bestimmungsgemäßen Verwendung des Bauwerks; die damit verbundenen Bedürfnisse (insbesondere Heizung,... mehr lesen...


§ 119 BO für Wien Arten von Nutzungseinheiten in Gebäuden

(1)Absatz einsEine Nutzungseinheit ist ein selbstständig nutzbarer Teil eines Gebäudes. Nutzungseinheiten bestehen aus einer oder mehreren Räumlichkeiten, die von anderen Nutzungseinheiten oder allgemeinen Teilen des Gebäudes abgetrennt sind. Nutzungseinheiten sind entweder Wohneinheiten (Wohnung... mehr lesen...


§ 120 BO für Wien Büro- und Geschäftsgebäude

(1)Absatz einsBüro- und Geschäftsgebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend Büro-, Geschäfts- und Lagerräume enthalten. In solchen Gebäuden dürfen auch einzelne kleinere Werkstätten untergebracht sein.(2)Absatz 2Bei der Errichtung von Büro- und Geschäftsgebäuden sowie von Betriebs-... mehr lesen...


§ 121 BO für Wien Beherbergungsstätten und Heime

(1)Absatz einsBei Heimen und Beherbergungsstätten handelt es sich um zentral verwaltete Unterkünfte, bei denen entweder für das Wohnen oder für das Wirtschaften gemeinschaftliche Anlagen vorgesehen sind und die als eigenständiges Gebäude oder als Teil eines Gebäudes errichtet werden können.(2)Abs... mehr lesen...


§ 123 BO für Wien Allgemeine Vorschriften

(1)Absatz einsBei Bauarbeiten muss jede Gefährdung und jede unnötige Belästigung durch Lärm, üblen Geruch und Staubentwicklung vermieden werden. Nötigenfalls sind Schutzdächer, Schutzmatten, Bauplanken, Abdeckungen oder Abschrankungen, Großbehälter für den Bauschutt (Container) u. ä. vorzusehen. ... mehr lesen...


§ 124 BO für Wien Bauführer und Bauwerber

(1)Absatz einsDer Bauwerber hat sich zur Ausführung aller nach § 60 oder § 61 bewilligungspflichtigen und nach § 62 anzeigepflichtigen Arbeiten eines Bauführers zu bedienen, der nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften zur erwerbsmäßigen Vornahme dieser Tätigkeit berechtigt ist. ... mehr lesen...


§ 127 BO für Wien Überprüfungen während der Bauführung

(1)Absatz einsDen Vertretern der Behörde ist jederzeit der Zutritt zur Baustelle zu gestatten. Bauwerber, Bauführer, Planverfasser und Prüfingenieur sowie die beim Bau Beschäftigten sind verpflichtet, der Behörde alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.(2)Absatz 2Bauwerber und Bauführer sind ve... mehr lesen...


§ 128 BO für Wien Fertigstellungsanzeige

(1)Absatz einsNach Fertigstellung bewilligungspflichtiger Bauführungen gemäß § 60 Abs. 1 lit. a bis lit. d und Anlagen (§ 61) sowie anzeigepflichtiger Bauführungen gemäß § 62 Abs. 1 Z 4 ist der Behörde vom Bauwerber, vom Eigentümer (einem Miteigentümer) des Bauwerkes oder vom Grundeigentümer (ein... mehr lesen...


§ 129 BO für Wien Benützung und Erhaltung der Gebäude; vorschriftswidrige Bauwerke

(1)Absatz einsFür die bewilligungsgemäße Benützung der Räume ist der Eigentümer (jeder Miteigentümer) des Bauwerkes verantwortlich. Im Falle der Benützung der Räume durch einen anderen haftet auch dieser, wenn er vom Eigentümer über die bewilligte Benützungsart in Kenntnis gesetzt worden ist.(1a)... mehr lesen...


§ 130 BO für Wien Ersichtlichmachungen im Grundbuch

(1)Absatz einsAuf Antrag der Behörde oder auf Grund eines behördlichen Bescheides sind im Grundbuch folgende Anmerkungen vorzunehmen:a)Litera adie Anmerkung der Bauplätze, Baulose und Kleingärten (§ 13 Abs. 4);die Anmerkung der Bauplätze, Baulose und Kleingärten (Paragraph 13, Absatz 4,);b)Litera... mehr lesen...


§ 133 BO für Wien Wirkungsbereich der Bauausschüsse der Bezirksvertretungen

(1)Absatz einsDem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde die Entscheidung über Anträge1.Ziffer einsauf Bewilligung von Abweichungen nach §§ 69, 76 Abs. 13 und 119a Abs. 4;auf Bewilligung von Abweichungen nach Paragraphen 69,, 76 Absatz 13 und 119a Absatz 4 ;,2.... mehr lesen...


§ 134 BO für Wien Parteien

(1)Absatz einsPartei im Sinne des § 8 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist in allen Fällen, in denen dieses Gesetz ein Ansuchen oder eine Einreichung vorsieht, der Antragsteller oder Einreicher.Partei im Sinne des Paragraph 8, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist in alle... mehr lesen...


§ 134a BO für Wien Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

(1)Absatz einsSubjektiv-öffentliche Nachbarrechte, deren Verletzung die Eigentümer (Miteigentümer) benachbarter Liegenschaften (§ 134 Abs. 3) im Baubewilligungsverfahren geltend machen können, werden ausschließlich durch folgende Bestimmungen, sofern sie ihrem Schutze dienen, begründet:Subjektiv-... mehr lesen...


§ 135 BO für Wien Baustrafen

(1)Absatz einsÜbertretungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden, unbeschadet der Abs. 2 und 3, mit Geld bis zu 50.000 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft.Übertretungen dieses Gesetzes und der auf ... mehr lesen...


§ 136 BO für Wien Beschwerde

(1)Absatz einsGegen auf Grund dieses Gesetzes ergehende Bescheide steht den Parteien das Recht zu, eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien zu erheben. Werden in einer Beschwerde gegen ein Vorhaben gemäß § 61a Abs. 1 und Abs. 7 Einwendungen oder Gründe erstmals vorgebracht, sind diese nicht z... mehr lesen...


§ 140 BO für Wien Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2 Z 17, Abs. 4a und Abs. 5, § 2a Abs. 6, § 4 Abs. 2 Punkt C lit. d und Punkt D lit. g, § 5 Abs. 4 lit. m, § 6 Abs. 14a, § 61a, § 63 Abs. 1 lit. i, § 134 Abs. 6a und § 136 Abs. 1 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren sc... mehr lesen...


§ 1a BO für Wien Maßnahmen der Gemeinde als Trägerin von Privatrechten

(1)Absatz einsDie Gemeinde ist berechtigt als Trägerin von Privatrechten zur Unterstützung der Verwirklichung der im § 1 Abs. 2 genannten Planungsziele, insbesondere zur Vorsorge ausreichender Flächen für den erforderlichen Wohnraum und für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes, der Indust... mehr lesen...


§ 118b BO für Wien Kontrolle der Energieausweise

§ 118b.Paragraph 118 b, Die Behörde hat eine Stichprobe aller jährlich nach diesem Gesetz und dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, BGBl. I Nr. 27/2012, in der Energieausweisdatenbank (§ 118a) eingebrachten Energieausweise zu nehmen und diese einer Kontrolle gemäß Anhang II Z 1 der Richtlinie 2... mehr lesen...


§ 128a BO für Wien Bauwerksbuch; Überprüfung von Gebäuden

(1)Absatz einsDie Eigentümerin oder der Eigentümer (Miteigentümerinnen oder Miteigentümer) eines Gebäudes ist, unbeschadet der Überprüfungspflicht gemäß § 129 Abs. 5, nach Maßgabe der folgenden Absätze verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen und die darin für Bauteile, von denen bei Verschlec... mehr lesen...


§ 128b BO für Wien Gebäudedatenbank

(1)Absatz einsDer Magistrat hat ein Datenregister einzurichten und zu führen, welches die zu Zwecken der Stadtplanung, der Energieraumplanung und statistischer Auswertungen benötigten Daten der Gebäude in Wien umfasst (Gebäudedatenbank).(2)Absatz 2Der Bauwerber ist verpflichtet, für einen Neu- od... mehr lesen...


§ 70b BO für Wien Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleinen Umfangs

(1)Absatz einsBei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m2 sind der Behörde nur vorzulegen:Bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse römisch eins mit einer bebauten Fläche von... mehr lesen...


§ 2b BO für Wien Energieraumpläne

(1)Absatz einsEnergieraumpläne dienen der geordneten, vorausschauenden und nachhaltigen Gestaltung und Entwicklung der Energiebereitstellung für Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen in Wien und der Nutzung dieser Energiebereitstellungen, insbesondere von klimaschonenden Energieträgern (erneu... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu NÖ Polizeistrafgesetz (NÖ PSG) aktualisiert


§ 2 NÖ PSG Mitwirkung der Bundespolizei

(1)Absatz einsDie Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des § 1, des § 1a, des § 2a, des § 6 Abs. 1 und des § 11 mitzuwirken durchDie Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des Paragraph eins,, des Paragraph eins a,, des Paragraph 2 a,, des Paragraph 6, Absatz eins und de... mehr lesen...


§ 10 NÖ PSG Verbot des Campierens außerhalb von Campingplätzen

(1)Absatz einsDie Gemeinde kann – unbeschadet des § 6 NÖ Naturschutzgesetzes 2000, LGBl. 5500, – zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen für die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz der örtlichen Gemeinschaft, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landsch... mehr lesen...


§ 11 NÖ PSG Entfernung von mobilen Unterkünften

(1)Absatz einsStellt jemand ein Zelt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim, einschließlich des damit allenfalls verbundenen Abstellens von Kraftfahrzeugen, außerhalb eines Campingplatzes auf, obwohl dies1.Ziffer einsgemäß einer Verordnung nach § 10 Abs. 1 verboten ist, odergemäß eine... mehr lesen...


NÖ Polizeistrafgesetz (NÖ PSG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 08.11.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2023 § 0 gültig von 16.01.2021 bis 07.11.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 5/2021 ... mehr lesen...


§ 12 NÖ PSG Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit der Entfernung von mobilen Unterkünften

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsein Zelt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim, einschließlich des damit allenfalls verbundenen Abstellens von Kraftfahrzeugen, an einem Ort oder in einem Gemeindegebiet aufstellt, an dem dies durch Verordnung verboten... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Landes-Polizeigesetz (T-LP) aktualisiert


§ 1 T-LP Verbot

(1)Absatz einsEs ist verboten, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen.(2)Absatz 2Soweit dadurch ungebührlicherweise störender Lärm erregt wird, ist insbesondere verboten:a)Litera aauf Verkehrsflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsord... mehr lesen...


§ 6a T-LP Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden

(1)Absatz einsDer Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück, das Gebäude oder den Zwin... mehr lesen...


§ 15 T-LP Bordellbewilligung

(1)Absatz einsEin Bordell ist ein Betrieb, in dem die Prostitution ausgeübt wird. Ein Bordell darf nur mit Bewilligung (Bordellbewilligung) betrieben werden.(2)Absatz 2Eine Bordellbewilligung darf nur Personen erteilt werden, diea)Litera avolljährig, im Hinblick auf den Betrieb eines Bordells ent... mehr lesen...


§ 16 T-LP Bewilligungsverfahren

(1)Absatz einsEin Ansuchen um die Erteilung einer Bordellbewilligung ist schriftlich einzubringen.(2)Absatz 2Dem Ansuchen sind anzuschließen:a)Litera adie zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Pläne und Beschreibungen sowieb)Litera bder Nachweis des Eigentums an der Liegenschaft oder, wenn... mehr lesen...


§ 19a T-LP Überwachung und Schließung eines Bordells

(1)Absatz einsBesteht aufgrund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 1 oder 2, so sind die Behörde und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, von allen Personen, die in Gebäuden oder Räumen, die dem Anschein nach der gesetzwid... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Sittenpolizeigesetz (V-SPG) aktualisiert


§ 4 V-SPG

AllgemeinesParagraph 4 *,)Allgemeines(1)Absatz einsDie Ausübung gewerbsmäßiger Unzucht und das Anbieten hiezu ist, soweit nicht Ausnahmen infolge einer Bewilligung gemäß § 5 zugelassen sind, verboten.Die Ausübung gewerbsmäßiger Unzucht und das Anbieten hiezu ist, soweit nicht Ausnahmen infolge ei... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu NÖ Veranstaltungsgesetz (NÖ VG) aktualisiert


§ 3 NÖ VG Veranstalter, Verantwortlichkeit

(1)Absatz einsVeranstalter im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Veranstaltungen vorbereitet, durchführt oder der Behörde gegenüber als Veranstalter auftritt oder als solcher öffentlich angekündigt wird. Im Zweifel hat als... mehr lesen...


§ 5 NÖ VG Inhalt der Anmeldung

Die Anmeldung hat zu enthalten:1.Ziffer einsden Namen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder derzeitiger gewöhnlicher Aufenthaltsort des Veranstalters und der gegebenenfalls vom Veranstalter gemäß § 3 Abs. 3 namhaft gemachten Ansprechperson;den Namen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, W... mehr lesen...


§ 6 NÖ VG Verfahren

(1)Absatz einsIm Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, ist der Landespolizeidirektion jede Anmeldung oder Untersagung einer Veranstaltung zu einer allfälligen Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen. Die Stellungnahme der Landespol... mehr lesen...


§ 10 NÖ VG Eignung der Veranstaltungsbetriebsstätte

(1)Absatz einsVeranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.(2)Absatz 2Keiner Bewilligung bedürfen Veranstaltungsbetriebsstätten,1.Ziffer einsdie nach der NÖ Bauordnung 2014, LGBI. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung, bewil... mehr lesen...


NÖ Veranstaltungsgesetz (NÖ VG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 12/2024 § 0 gültig von 18.11.2020 bis 29.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020... mehr lesen...


§ 17a NÖ VG Umgesetzte Rechtsakte der Europäischen Union

(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22.Richtlinie... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 1-10 von 280