Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 17.11.2024

Gesetze 1-5 von 5

19 Paragrafen zu Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (SKAG) aktualisiert


§ 94 SKAG

(1)Absatz einsDie in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Ziffer einsAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB, JGS Nr 946/1811; Gesetz BGBl I Nr 33/2024;... mehr lesen...


§ 51a SKAG

(1)Absatz einsDie Rechtsträger von Krankenanstalten haben zu ihrer Beratung in Fragen der Auswahl und des Einsatzes von Arzneimitteln Arzneimittelkommissionen einzurichten. Eine Arzneimittelkommission kann auch für mehrere Krankenanstalten eingerichtet werden. Sie muss ihren Sitz nicht im Land Sa... mehr lesen...


§ 51 SKAG

(1)Absatz einsIn öffentlichen Krankenanstalten, in denen Anstaltsapotheken nicht bestehen, muss ein hinlänglicher Vorrat an Arzneimitteln angelegt sein, die1.Ziffer einsnach dem Anstaltszweck und Leistungsangebot der Krankenanstalt gewöhnlich erforderlich sind und2.Ziffer 2der von der Arzneimitte... mehr lesen...


§ 50 SKAG

(1)Absatz einsIn öffentlichen Krankenanstalten der im § 2 Abs 1 Z 1 und 2 angeführten Arten sind Personen, die einer Aufnahme in Anstaltspflege nicht bedürfen, ambulant zu untersuchen oder zu behandeln, wenn dies aus folgenden Gründen notwendig ist:In öffentlichen Krankenanstalten der im Paragrap... mehr lesen...


§ 47 SKAG

(1)Absatz einsDie Rechtsträger öffentlicher Krankenanstalten sind verpflichtet, den Betrieb der Krankenanstalt ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.(2)Absatz 2Der Verzicht auf das Öffentlichkeitsrecht und bei Krankenanstalten, die der Wirtschaftsaufsicht (§ 37) unterliegen, auch die freiwillig... mehr lesen...


§ 30 SKAG

(1)Absatz einsFür die im Land Salzburg bestehenden Krankenanstalten ist eine Ethikkommission einzurichten, deren Mitglieder, ausgenommen die im Abs 2 Z 6 und 11 genannten, von der Landesregierung zu bestellen sind. Der Ethikkommission obliegt die Beurteilung:Für die im Land Salzburg bestehenden K... mehr lesen...


§ 29 SKAG

(1)Absatz einsDer Rechtsträger der Krankenanstalt hat eine fachlich geeignete Person zur Wahrnehmung der technischen Sicherheit und des einwandfreien Funktionierens der in der Krankenanstalt verwendeten medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen zu bestellen (Technischer Sicherh... mehr lesen...


§ 15 SKAG

(1)Absatz einsDie Verpachtung einer Krankenanstalt, ihre Übertragung und die Übertragung oder Verpachtung von selbstständigen Teilen einer Krankenanstalt (dislozierte Einrichtungen) auf einen anderen Rechtsträger bedarf der Bewilligung der Landesregierung.(2)Absatz 2Die Bewilligung nach Abs 1 dar... mehr lesen...


§ 14 SKAG

(1)Absatz einsJede Veränderung der Krankenanstalt ist der Landesregierung anzuzeigen.(2)Absatz 2Einer Bewilligung der Landesregierung bedürfen alle wesentlichen Veränderungen im Anstaltszweck und Leistungsangebot, in der Organisation der Krankenanstalt, im räumlichen Bestand sowie in der apparati... mehr lesen...


§ 12g SKAG

(1)Absatz einsDer Betrieb eines selbstständigen Ambulatoriums bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Diese darf, wenn nicht Abs 2 Anwendung findet, nur erteilt werden, wennDer Betrieb eines selbstständigen Ambulatoriums bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Diese darf, wenn nicht Absat... mehr lesen...


§ 12h SKAG

(1)Absatz einsFür Primärversorgungseinheiten in Form von selbstständigen Ambulatorien gilt Folgendes:1.Ziffer einsAbweichend von § 12a Abs 1 lit a, Abs 2 und Abs 3, § 12c Abs 2 und § 12d zweiter Satz entfällt für Primärversorgungseinheiten das Erfordernis einer Bedarfsprüfung und ist die Errichtu... mehr lesen...


§ 12f SKAG

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 90/2024).Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 90 aus 2024,). mehr lesen...


§ 12c SKAG

(1)Absatz einsIn Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums haben neben dem Antragsteller die betroffenen Sozialversicherungsträger hinsichtlich der nach § 12a Abs 1 lit a zu prüfenden wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebotes Parteistellung ... mehr lesen...


§ 12a SKAG

(1)Absatz einsDie Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums (§ 2 Abs 1 Z 5) darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:Die Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5,) darf nur erteilt werden, wenn ... mehr lesen...


§ 12 SKAG

(1)Absatz einsDer Betrieb einer bettenführenden Krankenanstalt bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Diese darf nur erteilt werden, wenna)Litera adie Bewilligung der Errichtung (§ 5 Abs 2) erteilt wurde;die Bewilligung der Errichtung (Paragraph 5, Absatz 2,) erteilt wurde;b)Litera bfestgest... mehr lesen...


§ 9 SKAG

(1)Absatz einsIn Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt haben neben dem Antragsteller die betroffenen Sozialversicherungsträger hinsichtlich des nach § § 7 Abs 1 lit a zu prüfenden Bedarfs Parteistellung im Sinn des § 8 AVG, das Recht der Beschwerde an das Lan... mehr lesen...


§ 7 SKAG

(1)Absatz einsDie Bewilligung zur Errichtung einer bettenführenden Krankenanstalt darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:a)Litera aEs muss ein Bedarf nach einer bettenführenden Krankenanstalt mit dem angegebenen Anstaltszweck und dem in Aussicht genommenen Leistungsangeb... mehr lesen...


Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (SKAG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 15.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 90/2024 § 0 gültig von 01.11.2023 bis 14.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 69/2023 ... mehr lesen...


§ 2b SKAG

(1)Absatz einsAbteilungen sind bettenführende Einrichtungen, die zeitlich uneingeschränkt zu betreiben sind und die im Rahmen der Abdeckung des fachrichtungsbezogenen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich nach Maßgabe des § 27 Abs 2 die jederzeitige Verfügbarkeit fachärztlich... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.11.24

3 Paragrafen zu Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz (Sbg. LWFG) aktualisiert


§ 17 Sbg. LWFG

Bericht an den Landtag § 17  Auf Grund der Feststellungen gemäß § 15 hat die Landesregierung alle drei Jahre dem Landtag einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Salzburger Land- und Forstwirtschaft in der seit dem letzten Bericht vergangenen Zeit vorzulegen. Dieser Beric... mehr lesen...


§ 16 Sbg. LWFG

Grundlagen für die Erstellung des Berichtes § 16 (1) Zur Feststellung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Salzburger Land- und Forstwirtschaft können alle hiezu geeigneten Unterlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre und der Statistik herangezogen werden. Insbesondere kann ein landwir... mehr lesen...


§ 15 Sbg. LWFG

IV. Abschnitt Bericht über die wirtschaftliche und sozialeLage der Salzburger Landwirtschaft Erstellung § 15 (1) Die Landesregierung hat die wirtschaftliche Lage der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg, gegliedert nach Betriebsformen und Betriebsgrößen sowie Produktionsgebieten, sowie den ... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.11.24

2 Paragrafen zu Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO) aktualisiert


§ 55 GemO Anwesenheitspflicht, Ausnahmen

(1)Absatz einsDie Mitglieder des Gemeinderates haben zu den Sitzungen pünktlich zu erscheinen und daran teilzunehmen (§ 33 Abs.2).Die Mitglieder des Gemeinderates haben zu den Sitzungen pünktlich zu erscheinen und daran teilzunehmen (Paragraph 33, Absatz ,).(2)Absatz 2Ausnahmen von der Verpflicht... mehr lesen...


Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 15.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 122/2024 § 0 gültig von 18.04.2024 bis 14.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 43/202... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.11.24

3 Paragrafen zu Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz (Stmk. GBezG) aktualisiert


§ 29 Stmk. GBezG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Neufassung der §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 18 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/1999 ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.Die Neufassung der Paragraphen 6,, 7, 8, 9, 10 und 18 durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 1999, ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.(2)Absatz 2Die... mehr lesen...


§ 24 Stmk. GBezG Verzichtsverbot

(1)Absatz einsDie Organe der Gemeinden dürfen auf Geldleistungen nach diesem Landesgesetz grundsätzlich nicht verzichten.(2)Absatz 2Ein gänzlicher oder teilweiser Verzicht ist nur dann zulässig, wenn der Bezugsberechtigte nachweist, dass ihm durch die Annahme des Bezuges unter Berücksichtigung se... mehr lesen...


§ 6 Stmk. GBezG Bezug des Bürgermeisters

(1)Absatz einsDen Bürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:Den Bürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß Paragraph 2 :, 1.Ziffer einsin Gemeinden bis 500 Einwohnern 25 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.11.24

3 Paragrafen zu Steiermärkisches Landes-Bezügegesetz (Stmk. LBezG.) aktualisiert


§ 19 Stmk. LBezG. Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Personen, die am 1. Oktober 1997 die Funktion als Erster Präsident des Landtages oder als Klubobmann ausüben, haben die Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 bis längstens 31. Oktober 1997 abzugeben.Personen, die am 1. Oktober 1997 die... mehr lesen...


§ 16 Stmk. LBezG. Verweisungen auf andere Gesetze

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 166/2017;Bundesverfassungsgesetz über d... mehr lesen...


§ 2 Stmk. LBezG. Ausgangsbetrag

(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.11.24
Gesetze 1-5 von 5