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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1*) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durchFassung LGBl.Nr. 37/2024
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(2) Dem Gemeindeangestellten ist auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.
(1*) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durchFassung LGBl.Nr. 37/2024
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(2) Dem Gemeindeangestellten ist auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.