(1)Absatz einsZur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit darf die Stadt nur solche Kassenkredite aufnehmen,1.Ziffer einsdie auf Euro lauten und2.Ziffer 2für die ein fixer oder ein an einen EURIBOR-Zinssatz gebundener Zinssatz vereinbart ist.Diese sind binnen Jahr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Neufassung des § 42 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 70/2001 ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.Die Neufassung des Paragraph 42, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 2001, ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.(2)Absatz 2Die Neufassung des § 45 Abs... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 dritter Satz, in der Fassung LGBl. Nr. 63/1999, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz 3, dritter Satz, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 1999,, treten mit ... mehr lesen...