(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:a)Litera aRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl Nr... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wera)Litera adie Anzeigepflicht nach § 12 verletzt;die Anzeigepflicht nach Paragraph 12, verletzt;b)Litera beine Sportlehrertätigkeit trotz Untersagung ausübt;c)Litera ceiner Verfügung nach § 9 Abs. 1 oder 3 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:1.Ziffer einsAbfallwirtschaftsgesetz... mehr lesen...