§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2023 § 0 gültig von 01.10.2022 bis 30.09.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 77/2022... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 77/2022Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2022,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 77/2022 bewilligte Leistung I. A. (WG-KIJU) gemäß Anlage 1 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2022 kann längstens bis 30. Septe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 182/2013 tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.Die Änderung der Paragraphen eins,, 2 und 3 Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 182 aus 2013, tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Richtwert für den vertretbaren Wohnungsaufwand beträgt 356 Euro. Diesen erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte.(2)Absatz 2Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft erhalten die Unterstützung gemäß Abs. 1 entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsaufwand.Unterstützte in... mehr lesen...
In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 67 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:1.Ziffer eins2.Ziffer 2alleinstehend Unterstützte gemäß Z 1, die Familienbeihilfe beziehenalleinstehend Unterstützte gemäß Ziffer eins,, die Familienbeihilfe beziehen595 Euro3.Ziffer 3Hauptunterstützte oder Unterstützte i... mehr lesen...
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023, mehr lesen...
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023, mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind aufzubewahren:1.Ziffer einsStammblätter oder diese ersetzende Aufzeichnungen und die daraus zu bildenden Kataloge siebzig Jahre nach der letzten Eintragung;2.Ziffer 2Klassenbücher fünf Jahre nach Ende des betreffenden Schuljahres;3.Ziffer 3Protokolle über Prüfungen gemäß § 2... mehr lesen...
Es haben zu enthalten:1.Ziffer einsSchülerstammblätter: alle für die Ausstellung von Zeugnissen nach § 49 Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz notwendigen Daten sowie die Noten der Schulnachrichten, Schulbesuchsbestätigungen und der Jahres- und Abschlusszeugnisse und die d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Jahreszeugnis ist gemäß Anlage 3 zu gestalten. Für das Formular ist ein hellgrüner Unterdruck gemäß Anlage 1 zu verwenden.(2)Absatz 2In das Jahreszeugnis sind folgende Vermerke mit der erforderlichen Ergänzung aufzunehmen:1.Ziffer einswenn die Schülerin/der Schüler gemäß § 51 St... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2009 ist § 1 Abs. 1 mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2009, ist Paragraph eins, Absatz eins, mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.(2)Absatz 2In der Fassung der Verordnung LGB... mehr lesen...
Der Tagsatz für Frauenschutzeinrichtungen, die in der Form eines Frauenhauses betrieben werden, beträgt je Frau und je Minderjähriger/Minderjährigem exklusive Steuer 110,36 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 96/2009, LGBl. Nr. 48/2012, LGBl. Nr. 33/2014, LGBl. Nr. 29/2015, LGBl. Nr. 40/2019, LGB... mehr lesen...
Das Land und die Gemeinden sollen gemeinsam durch entsprechende Vereinbarungen dafür Sorge tragen, dass spezialisierte Kinderschutzeinrichtungen im regional erforderlichen und zweckentsprechenden Ausmaß errichtet, erhalten und betrieben werden können. Die Kosten werden vom Land und von den Gemein... mehr lesen...
Für die Tragung der Kosten der Hilfeleistungen gelten die Bestimmungen des Steiermärkischen Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetzes (StSPFLG), LGBl. Nr. 110/2023, in der jeweils geltenden Fassung.Für die Tragung der Kosten der Hilfeleistungen gelten die Bestimmungen des Steiermärkischen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung von Pflegeheimen, die vom Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder von einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden wirtschaftlichen Unternehmung betrieben werden, erteilt die Landesregierung.(2)Absatz 2Die Bewilligung sonstiger Pflegeheime erteilt d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Personen, die am 1. Oktober 1997 die Funktion als Erster Präsident des Landtages oder als Klubobmann ausüben, haben die Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 bis längstens 31. Oktober 1997 abzugeben.Personen, die am 1. Oktober 1997 die... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 166/2017;Bundesverfassungsgesetz über d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe richtet sich nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Tourismusverbände unterliegen der Aufsicht der Steiermärkischen Landesregierung. Die einschlägigen Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 gelten sinngemäß.(2)Absatz 2Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter hat das Ergebnis der Wahl der Mitglieder der Tourismuskommission ... mehr lesen...
(1)Absatz einsNatürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.(2)Absatz 2Juristische Personen, Personengesellschaften sowie verwandte rechtsfähige Gesellschaftsformen haben ihr Stimmrecht durch ein vertretungsbefugtes Organ (Vorstandsmitglied, Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prok... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahl der von der Vollversammlung zu entsendenden Mitglieder der Tourismuskommission wird vom bisherigen Vorsitzenden (Vorsitzenden-Stellvertreter) geleitet (Wahlleiter). Zur Unterstützung des Wahlleiters bei der Überwachung der Stimmabgabe und bei der Auszählung der Stimmen hat ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vollversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern gemäß § 8. Gesetzliche Mitglieder (§ 8 Abs. 1) und freiwillige Mitglieder (§ 8 Abs. 2) haben in der Vollversammlung Sitz und Stimme; außerordentliche Mitglieder (§ 8 Abs. 3) nehmen an der Vollversammlung beratend ohne Stimmrecht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des § 16 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2012 tritt mit Beginn der der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Gesetzgebungsperiode in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist von der Präsidentin/vom Präsidenten des Landtages in der Grazer Zeitung und im Internet kundzumac... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Zahlung aller von den Gemeinden auf Grund des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 64/1953, in der Fassung der 1. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle, LGBl. Nr. 54/1955, sowie auf Grund des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, in der jeweils ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsVom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach § 22 Abs. 1 NRWO vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach Paragraph 22, Absatz eins, NRWO vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.(2)Absatz 2Der A... mehr lesen...