Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 251-260 von 280

4 Paragrafen zu Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) aktualisiert


§ 15 L-AWG

EntgeltParagraph 15 *,)Entgelt(1)Absatz einsFür die Beseitigung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen, für die ein Einzugsbereich festgelegt ist, ist ein angemessenes Entgelt nach den Abs. 4 und 5 tarifmäßig festzulegen. Die Festlegung des Tarifs obliegt dem Anlageninhaber im Einvernehmen mit... mehr lesen...


§ 14 L-AWG

Einzugsbereiche, AndienungspflichtParagraph 14 *,)Einzugsbereiche, Andienungspflicht(1)Absatz einsDie Landesregierung kann durch Verordnung Einzugsbereiche von Abfallbeseitigungsanlagen für Abfälle nach § 12 Abs. 1 festlegen, soweit dies im öffentlichen Interesse nach § 1 Abs. 8 erforderlich ist.... mehr lesen...


§ 7 L-AWG

SystemabfuhrParagraph 7 *,)Systemabfuhr(1)Absatz einsDie Gemeinde ist verpflichtet, die im Gemeindegebiet anfallenden nicht gefährlichen Siedlungsabfälle zu sammeln und abzuführen (Systemabfuhr), ausgenommena)Litera aAbfälle, die vom Abfallbesitzer nach § 6 Abs. 2 behandelt werden,Abfälle, die vo... mehr lesen...


§ 5 L-AWG

Abfallwirtschaftsplan des LandesParagraph 5 *,)Abfallwirtschaftsplan des Landes(1)Absatz einsZur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze (§ 1) hat die Landesregierung einen Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Der Abfallwirtschaftsplan hat insbesondere zu enthalten:Zur Verwirklichung der Ziele und... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Spitalgesetz (V-SG) aktualisiert


Art. 1 § 106 V-SG

(1)Absatz einsMit einer Geldstrafe bis zu 14.000 Euro wird bestraft, wera)Litera aeine Krankenanstalt oder einzelne Betriebsbereiche derselben bzw. ein stationäres Hospiz, das in Form eines Pflegeheims betrieben wird, ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Bewilligung errichtet oder betreibt;b... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

21 Paragrafen zu Gemeindeangestelltengesetz 2005 (GAG 2005) aktualisiert


§ 95b GAG 2005

(1)Absatz einsGemeindebedienstete, die eine Erklärung nach § 95a Abs. 1 abgegeben haben, sind ihrer Verwendung entsprechend unter Anwendung der §§ 71g Abs. 3 iVm 71d Abs. 6 der zutreffenden Modellstelle zuzuordnen.Gemeindebedienstete, die eine Erklärung nach Paragraph 95 a, Absatz eins, abgegeben... mehr lesen...


§ 94 GAG 2005

(1)Absatz einsDie Gemeindebediensteten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gemeindeangestelltengesetzes, LGBl.Nr. 19/2005, Gemeindebedienstete sind, können eine schriftliche Erklärung abgeben, wonach sich ihr Dienstverhältnis nach dem vorliegenden Gesetz bestimmen soll. Die Erklärung wird m... mehr lesen...


§ 87 GAG 2005

(1)Absatz einsFür Musikschullehrer gelten die Bestimmungen über die Arbeitszeit (§ 20), den Erholungsurlaub (§ 35) und das Gehalt (§ 57 bzw. § 71c) nur insoweit, als sich aus dem Folgenden nicht anderes ergibt.Für Musikschullehrer gelten die Bestimmungen über die Arbeitszeit (Paragraph 20,), den ... mehr lesen...


§ 85 GAG 2005

(1)Absatz einsZu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft zählen die Bildung und Betreuung, die – in Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen verpflichtende (§ 84 Abs. 3) – Vor- und Nachbereitung sowie die Fortbildung.Zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft zählen die Bildung und Betreuung, d... mehr lesen...


§ 84 GAG 2005

(1)Absatz einsSoweit sich aus diesem Hauptstück nicht anderes ergibt, sind dienstfrei:a)Litera adie Sonntage, der 19. März, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 26. Oktober, 1. November, und 8. Dezember;b)Litera bdie Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner; der 23.... mehr lesen...


§ 83 GAG 2005

(1)Absatz einsFür Betreuungspersonen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gelten die Bestimmungen über das Gehalt (§ 57 bzw. § 71c) nur insoweit, als sich aus diesem Hauptstück nicht anderes ergibt.Für Betreuungspersonen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gelten die Bestim... mehr lesen...


§ 82 GAG 2005

(1)Absatz einsFür Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind, gelten neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen für Gemeindeangestellte folgende fachliche Anstellungserfordernisse:a)Litera adie erfolgreiche Ablegung der Befähigu... mehr lesen...


§ 79 GAG 2005

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten kann sowohl von ihm als auch vom Dienstgeber durch schriftliche Kündigung aufgelöst werden.(2)Absatz 2Die Kündigung wird, wenn das Dienstverhältnis noch nicht einen Monat gedauert hat, sofort, in den übrigen Fällen zum Ende des Kalenderm... mehr lesen...


§ 74 GAG 2005

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durcha)Litera aAustritt;b)Litera bEntlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung (§ 76);Entlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung (Paragraph 76,);c)Litera cZeitablauf;d)Lit... mehr lesen...


§ 72 GAG 2005

Die Dienststellen des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände) sind verpflichtet, Handlungen oder Unterlassungen eines Gemeindeangestellten, die den Tatbestand einer Verletzung seiner Dienstpflichten bilden könnten, dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit die Verletzu... mehr lesen...


§ 65 GAG 2005

(1)Absatz einsDem Gemeindeangestellten gebührt eine Kinderzulage für jedes eheliche Kind, legitimierte Kind, Wahlkind und uneheliche Kind, sofern für das Kind Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bezogen wird oder nur deshalb keine Familienbeihilfe bezogen wird, weil für ... mehr lesen...


§ 64 GAG 2005

(1)Absatz einsGemeindeangestellte, in deren letzten Leistungsbeurteilung festgestellt wurde, dass der Arbeitserfolg aufgewiesen oder durch besondere Leistungen überschritten wurde, haben unter der Voraussetzung eines Anspruchs auf Monatsbezüge einen Anspruch auf eine monatliche Leistungsprämie. D... mehr lesen...


§ 61 GAG 2005

(1)Absatz einsRückstufung ist die Zuordnung des Gemeindeangestellten zu einer Modellstelle, die einer niedrigeren Gehaltsklasse als die bisherige Modellstelle zugeordnet ist. Davon ausgenommen ist eine entsprechende Änderung der Zuordnung im Anschluss an die Probezeit (§ 58 Abs. 7).Rückstufung is... mehr lesen...


§ 60 GAG 2005

(1)Absatz einsDer Gemeindeangestellte rückt nach jeweils zwei Jahren in die nächst höhere Gehaltsstufe seiner Gehaltsklasse vor. Für die Vorrückung ist der Zeitpunkt des Eintrittes in den Gemeindedienst maßgebend; ist dies nicht der Erste des Kalendermonates, ist der nächstfolgende Monatserste ma... mehr lesen...


§ 58 GAG 2005

(1)Absatz einsSämtliche Aufgabenbereiche der Gemeinde sind nach den folgenden Bestimmungen als Modellfunktionen festzulegen; jede Modellfunktion besteht aus mehreren Modellstellen. Modellstellen sind abstrakte Stellen.(2)Absatz 2Für die Festlegung der Modellstellen sind die in der Anlage 2 angefü... mehr lesen...


§ 56 GAG 2005

(1)Absatz einsDem Gemeindeangestellten gebühren als Dienstbezüge Monatsbezüge, Sonderzahlungen sowie allfällige Nebenbezüge und einmalige Zuwendungen.(2)Absatz 2Die Monatsbezüge bestehen aus dem Gehalt (§ 57) und nachstehend angeführten, allfälligen Bestandteilen:Die Monatsbezüge bestehen aus dem... mehr lesen...


§ 51 GAG 2005

(1)Absatz einsDer Anspruch auf die dem Gemeindeangestellten nach diesem Gesetz gebührenden Bezüge entsteht, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, bei einem neu begründeten Dienstverhältnis am Tag des Dienstantrittes, im Übrigen an jenem Tag, an dem die vertragliche Vereinbarung oder... mehr lesen...


§ 33 GAG 2005

(1)Absatz einsDie Gemeindeangestellten haben alle für das Dienstverhältnis bedeutsamen Umstände unverzüglich dem Dienstgeber schriftlich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Bedeutsame Umstände sind insbesondere a)Litera adie Verlegung des Wohnsitzes,b)Litera bdie Eheschließung oder die Begründung eine... mehr lesen...


§ 29 GAG 2005

(1)Absatz einsDienstzuteilung ist die Zuweisung eines Gemeindeangestellten zur Dienstleistung bei einer anderen Dienststelle, einer anderen Gemeinde oder einem anderen Rechtsträger. Eine Dienstzuteilung darf im dienstlichen Interesse und höchstens für die Dauer von sechs Monaten angeordnet werden... mehr lesen...


§ 10 GAG 2005

(1)Absatz einsVorgesetzte haben ein Mal jährlich mit jedem ihrer direkt unterstellten Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch führen.(2)Absatz 2Im Mitarbeitergespräch sind jedenfalls die Arbeitsziele, der Arbeitserfolg sowie die Aufgabenstellungen im Folgejahr zu erörtern. Weiters können Maßnahmen, d... mehr lesen...


§ 115 GAG 2005

(1)Absatz einsArt. XXIII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.Art. römisch 23 des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in K... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

7 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz 2000 (LBedG 2000) aktualisiert


Anl. 6 LBedG 2000

Anlage 6*)(zu § 82a Abs. 2 iVm § 64)Anlage 6*)(zu Paragraph 82 a, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 64,)Textbausteine zur Anforderungsart*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019 mehr lesen...


Anl. 3 LBedG 2000

Anlage 3*)(zu § 64 Abs. 3)Anlage 3*)(zu Paragraph 64, Absatz 3,)Textbausteine zur Anforderungsart*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019 mehr lesen...


§ 111c LBedG 2000

(1)Absatz einsLandesbedienstete, die eine Erklärung nach § 111b Abs. 1 abgegeben haben, sind ihrer Verwendung entsprechend unter Anwendung des §§ 82 Abs. 2 iVm 64 Abs. 7 der zutreffenden Modellstelle zuzuordnen.Landesbedienstete, die eine Erklärung nach Paragraph 111 b, Absatz eins, abgegeben ... mehr lesen...


§ 93 LBedG 2000

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis des Landesangestellten kann sowohl von ihm als auch vom Dienstgeber durch schriftliche Kündigung aufgelöst werden.(2)Absatz 2Die Kündigung wird, wenn das Dienstverhältnis noch nicht einen Monat gedauert hat, sofort, in den übrigen Fällen zum Ende des Kalendermon... mehr lesen...


§ 88 LBedG 2000

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis der Landesangestellten wird aufgelöst durcha)Litera aden Austritt,b)Litera bdie Entlassung sowie die Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung (§ 90),die Entlassung sowie die Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung (Paragraph 90,... mehr lesen...


§ 38 LBedG 2000

(1)Absatz einsDie Landesbediensteten und ihre Hinterbliebenen haben alle für das Dienst-, Ruhestands- oder Versorgungsverhältnis bedeutsamen Umstände unverzüglich dem Dienstgeber schriftlich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Bedeutsame Umstände sind insbesondere a)Litera adie Verlegung des Wohnsitze... mehr lesen...


§ 13 LBedG 2000

(1)Absatz einsDie Verwendungsbeurteilung dient der Klärung, ob der Landesbedienstete im Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolga)Litera adurch besondere Leistungen erheblich überschritten,b)Litera baufgewiesen oderc)Litera cnicht aufgewiesenhat. Sie ist vom Vorgesetzten zu verfassen... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

29 Paragrafen zu Gemeindewahlgesetz (W-GWG) aktualisiert


§ 70 W-GWG

(2) Wenn ein Gemeindevertretungsmandat durch Tod, Mandatsverlust oder Mandatsverzicht frei wird, hat der Leiter der Gemeindewahlbehörde in sinngemäßer Anwendung der §§ 47 Abs. 1 und 49 Abs. 5 das Ersatzmitglied – wenn es sich um ein auf einer Parteiliste erlangtes Mandat handelt, das Ersatzmitgli... mehr lesen...


§ 64 W-GWG

Einsprüche gegen die Ermittlung der Wahlergebnisse (§ 50) können von jedem in der betreffenden Gemeinde Wahlberechtigten erhoben werden.*) Fassung LGBl. Nr. 61/2012 mehr lesen...


§ 58 W-GWG

*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 4/2022 mehr lesen...


§ 49 W-GWG

(2) Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)die Bezeichnung der Gemeindewahlbehörde, des Ortes und der Zeit der Amtshandlung,b)die Namen der an- und abwesenden Mitglieder der Gemeindewahlbehörde,c)die Namen der anwesenden Wahlzeugen,d)die Anzahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden... mehr lesen...


§ 47 W-GWG

(1) Die auf eine Partei gemäß § 46 entfallenden Gemeindevertretungsmandate sind den Wahlwerbern dieser Partei – vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 – in der Reihenfolge der Größe der von ihnen erreichten Wahlpunktezahlen zuzuweisen.(2) Wenn ein Wahlwerber bei der Wahl des Bürgermeisters mehr als die H... mehr lesen...


§ 43 W-GWG

(1) Die Wahlbehörde hat den Wahlvorgang in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift hat zu enthalten:a)die Bezeichnung der Wahlbehörde, des Wahlortes (Gemeinde, Wahlsprengel, Wahllokal) und des Wahltages,b)die Namen der an- und abwesenden Mitglieder der Wahlbehörde und der anwesenden ... mehr lesen...


§ 42 W-GWG

(1) Wenn die für die Wahlhandlung festgesetzte Wahlzeit abgelaufen ist und alle bis dahin im Wahllokal oder im Warteraum erschienenen Wähler gestimmt haben, erklärt die Wahlbehörde die Stimmabgabe für geschlossen. Nach Abschluss der Stimmabgabe ist das Wahllokal, in welchem nur die Mitglieder der... mehr lesen...


§ 41 W-GWG

(1) Nur amtliche Stimmzettel der betreffenden Gemeinde sind gültig.(2) Stimmzettel für die Wahlen in die Gemeindevertretung, die dem Abs. 1 entsprechen, sind gültig, wenn der Wähler durch Anbringen von Zeichen oder Worten eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei er wählen will. Dies kann insbeso... mehr lesen...


§ 39 W-GWG

(1) Für die Wahlen in die Gemeindevertretung und für die Wahl des Bürgermeisters sind zwei getrennte amtliche Stimmzettel zu verwenden. Das Ausmaß des jeweiligen Stimmzettels bestimmt sich hinsichtlich der Wahlen in die Gemeindevertretung nach der Zahl der Parteien und hinsichtlich der Wahl des B... mehr lesen...


§ 38 W-GWG

Die Anbringung von Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten. mehr lesen...


§ 37a W-GWG

(1) Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (§ 5), können ihr Wahlrecht auch durch Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeindewahlbehörde ausüben (Briefwahl).(2) Hiezu hat der Wähler den bzw. die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst... mehr lesen...


§ 34 W-GWG

Menschen mit Körperbehinderung oder schwerer Sehbehinderung können sich bei der Stimmabgabe von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen, führen und helfen lassen, wenn sie dieser Hilfe bedürfen. Von diesem Fall abgesehen, darf die Wahlze... mehr lesen...


§ 33 W-GWG

(1) Der Name des Wählers, der seine Stimme abgegeben hat, wird von einem Beisitzer oder von einem Hilfsorgan in ein eigenes, nach dem in der Anlage 3 dargestellten Muster zu führendes Abstimmungsverzeichnis unter fortlaufender Zahl und unter Beisetzung der fortlaufenden Zahl des Wählerverzeichnis... mehr lesen...


§ 32 W-GWG

(1) Jeder Wähler tritt vor die Wahlbehörde, nennt seinen Namen, gibt seine Wohnadresse an und legt gegebenenfalls seine Wahlkarte (§ 5), der er zuvor das Wahlkuvert und den bzw. die Stimmzettel entnommen hat, und seine Wahlinformation (§ 15) sowie eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Beschein... mehr lesen...


§ 30 W-GWG

(1) Der Wahlleiter hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung und für die Beobachtung der Bestimmungen der Wahlordnung Sorge zu tragen. Er darf keine Überschreitungen des Wirkungskreises der Wahlbehörde zulassen.(2) In das Wahllokal dürfen nur die Wähler zwecks Abgabe... mehr lesen...


§ 29 W-GWG

(1) In jedes Wahllokal können von jeder Partei, deren Wahlvorschlag von der Gemeindewahlbehörde veröffentlicht wurde, zwei Wahlzeugen entsendet werden. Die Wahlzeugen sind dem Gemeindewahlleiter spätestens am zehnten Tag vor der Wahl durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Partei schr... mehr lesen...


§ 28 W-GWG

(1) Die Wahlzelle ist derart herzustellen, dass der Wähler in der Zelle unbeobachtet von allen anderen im Wahllokal anwesenden Personen seinen bzw. seine Stimmzettel ausfüllen und in das Kuvert geben kann.(2) Als Wahlzelle genügt, wo zu diesem Zweck eigens hergestellte feste Zellen nicht zu Gebot... mehr lesen...


§ 27 W-GWG

(2) Es ist dafür zu sorgen, dass der Verkehr der Wähler zu und von dem Wahllokal sich ungestört vollziehen kann.(3) Die gemäß Abs. 1 bestehenden Verbote und der Umkreis, in dem sie gelten, sind vom Gemeindewahlleiter mit einem Hinweis auf die für die Übertretung der Verbote angedrohte Strafe bis ... mehr lesen...


§ 26 W-GWG

(1) Das Wahllokal muss für die Durchführung der Wahlhandlung geeignet sein. Die für die Vornahme der Wahl erforderlichen Einrichtungsstücke, wie der Amtstisch für die Wahlbehörde, in dessen Nähe ein Tisch für die Wahlzeugen, die Wahlurne und die erforderlichen Wahlzellen mit Einrichtung, sind von... mehr lesen...


§ 25 W-GWG

(2) Der Beginn und die Dauer der Stimmabgabe (die Wahlzeit) sind in der Weise festzusetzen, dass den Wählern die Ausübung des Wahlrechtes gesichert wird.(3) Das Wahllokal und die Wahlzeit werden vom Bürgermeister für jeden Wahlsprengel spätestens drei Wochen vor der Wahl bis zum Ablauf des Wahlta... mehr lesen...


§ 24 W-GWG

(2) Der abgeschlossene Wahlvorschlag einer Partei für die Wahl des Bürgermeisters ist jeweils im Anschluss an ihren Wahlvorschlag für die Wahlen in die Gemeindevertretung bis zum Ablauf des Wahltages auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Der ... mehr lesen...


§ 21 W-GWG

(1) Einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters darf nur eine Wählergruppe einbringen, die auch einen Wahlvorschlag für die Wahlen in die Gemeindevertretung einbringt (Partei). Eine Partei darf nur jenen Wahlwerber für die Wahl des Bürgermeisters vorschlagen, der in ihrer Parteiliste für ... mehr lesen...


§ 20 W-GWG

(2) Die Wahlvorschläge jener Parteien, die in der Gemeindevertretung schon vertreten sind, werden nach der Stärke der Parteien, die Wahlvorschläge der übrigen Parteien anschließend daran nach dem Zeitpunkt ihrer Einreichung gereiht.*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 25/2019, 4/2022 mehr lesen...


§ 16 W-GWG

a)die unterscheidende Parteibezeichnung;b)die Bezeichnung des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der Partei und seines Stellvertreters.Die Anmeldung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift von so vielen in der Gemeinde wahlberechtigten Personen, als im Abs. 4 für den Wahlvorschlag vorgesc... mehr lesen...


§ 15 W-GWG

(1) Jedem Wahlberechtigten, der keine Wahlkarte beantragt hat, sind eine amtliche Wahlinformation und je ein amtlicher Stimmzettel für die Wahlen in die Gemeindevertretung und für die Wahl des Bürgermeisters zur Verfügung zu stellen. Finden nur die Wahlen in die Gemeindevertretung oder findet nur... mehr lesen...


§ 12 W-GWG

(2) Die Gemeinde hat während der Einsichtsfrist auf dem Veröffentlichungsportal im Internet (§ 32e des Gemeindegesetzes) auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis hinzuweisen. Dieser Hinweis hat Beginn und Ende der Einsichtsfrist, die für die Einsicht bestimmten Stunden, die ... mehr lesen...


§ 6 W-GWG

§ 6Die zur Durchführung und Leitung der Wahlen zum Landtag zuständigen Wahlkommissionen für Gehunfähige, Sprengel-, Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden und die Landeswahlbehörde sind gleichzeitig auch die zur Durchführung und Leitung von Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters zustä... mehr lesen...


§ 5 W-GWG

(1) Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht in jenem Wahlsprengel auszuüben, dem sie aufgrund der Eintragung im abgeschlossenen Wählerverzeichnis angehören.(2) Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), können ihr Wahlrecht ausüben durcha)Stimmabgabe vor der Sprengel... mehr lesen...


§ 4 W-GWG

(1) Jede Gemeinde bildet wenigstens einen Wahlsprengel.(2) Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern und Gemeinden mit großer räumlicher Ausdehnung können nach Bedarf in zwei oder mehrere Wahlsprengel geteilt werden.(3) Besondere Wahlsprengel können für jene Wahlberechtigten geschaffen werden, die s... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

37 Paragrafen zu Landtagswahlgesetz (LWG) aktualisiert


§ 73 LWG

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wera)Litera adie Annahme oder Ausübung des Amtes eines Mitgliedes einer Wahlbehörde ohne stichhältigen Grund verweigert (§ 7 Abs. 4),die Annahme oder Ausübung des Amtes eines Mitgliedes einer Wahlbehörde ohne stichhältigen Grund verweigert (Paragr... mehr lesen...


§ 71 LWG

(1)Absatz einsDie Kosten, die bei der Landeswahlbehörde und bei den Bezirkswahlbehörden erwachsen, trägt das Land als Träger von Privatrechten.(2)Absatz 2Für die übrigen Wahlkosten haben die Gemeinden als Träger von Privatrechten aufzukommen. Das Land hat den Gemeinden jedoch hierfür eine Pauscha... mehr lesen...


§ 60 LWG

Niederschrift und Wahlakt der Landeswahlbehörde,Kundmachung der Ergebnisse des zweiten ErmittlungsverfahrensParagraph 60 *,)Niederschrift und Wahlakt der Landeswahlbehörde,Kundmachung der Ergebnisse des zweiten Ermittlungsverfahrens(1)Absatz einsDie Landeswahlbehörde hat das Ergebnis des zweiten ... mehr lesen...


§ 58 LWG

(1)Absatz einsDie Bezirkswahlbehörde hat die Ergebnisse des ersten Ermittlungsverfahrens in einer Niederschrift zu beurkunden.(2)Absatz 2Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Bezeichnung der Wahlbehörde, des Ortes und der Zeit der Amtshandlung,b)Litera bdie Namen der an- und... mehr lesen...


§ 55b LWG

(1)Absatz einsNach Abschluss des Vorganges gemäß § 55a öffnet die Bezirkswahlbehörde die nach dieser Prüfung einzubeziehenden Wahlkarten und entnimmt die darin enthaltenen Wahlkuverts. Enthält eine Wahlkarte mehr als ein, kein, ein nichtamtliches oder ein – den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht ... mehr lesen...


§ 55a LWG

(1)Absatz einsDer Leiter der Bezirkswahlbehörde hat unter Verwendung des Zentralen Wählerregisters nach Erhalt der Wahlkarten nach § 55 Abs. 3 diese anhand des auf ihnen aufscheinenden Barcodes oder QR-Codes zu erfassen sowie die zur brieflichen Stimmabgabe verwendeten Wahlkarten des eigenen Wahl... mehr lesen...


§ 53 LWG

(1)Absatz einsIn Gemeinden, die in mehrere Wahlsprengel geteilt sind, haben die Sprengelwahlbehörden ihre Wahlakten so rasch wie möglich der Gemeindewahlbehörde zu übermitteln. Die Gemeindewahlbehörde hat aufgrund der Niederschriften der Sprengelwahlbehörden die gemäß § 51 Abs. 2 lit. g, k, o und... mehr lesen...


§ 51 LWG

(1)Absatz einsDie Wahlbehörde hat den Wahlvorgang in einer Niederschrift zu beurkunden.(2)Absatz 2Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Bezeichnung der Wahlbehörde, des Wahlortes (Wahlbezirk, Gemeinde, Wahlsprengel, Wahllokal) und des Wahltages,b)Litera bdie Namen der an- un... mehr lesen...


§ 50 LWG

(1)Absatz einsWenn die für die Wahlhandlung festgesetzte Wahlzeit abgelaufen ist und alle bis dahin im Wahllokal oder in dem von der Sprengelwahlbehörde bestimmten Warteraum erschienenen Wähler gestimmt haben, erklärt die Wahlbehörde die Stimmabgabe für geschlossen. Nach Abschluss der Stimmabgabe... mehr lesen...


§ 49 LWG

(1)Absatz einsNur amtliche Stimmzettel des betreffenden Wahlbezirkes sind gültig.(2)Absatz 2Stimmzettel, die dem Abs. 1 entsprechen, sind gültig, wenn der Wähler durch Anbringen von Zeichen oder Worten auf dem Stimmzettel eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei er wählen will. Dies kann insbeso... mehr lesen...


§ 47 LWG

(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel ist nach dem in der Anlage 5 dargestellten Muster herzustellen. Er ist so zu falten, dass das Ausmaß der einzelnen Seiten ungefähr 10 cm in der Breite und 21 cm in der Länge beträgt.(2)Absatz 2Die Angaben auf den Stimmzetteln sind in schwarzer Farbe zu druck... mehr lesen...


§ 46 LWG

Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024 mehr lesen...


§ 45a LWG

(1)Absatz einsWahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (§ 6), können ihr Wahlrecht auch durch Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeindewahlbehörde ausüben (Briefwahl).Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (Paragraph 6,), können ihr Wahlrecht auc... mehr lesen...


§ 42 LWG

Menschen mit Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen oder kognitiven Behinderungen können sich bei der Stimmabgabe von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen, führen und helfen lassen. Als körperbehindert, sinnesbehindert oder kognitiv... mehr lesen...


§ 40 LWG

(1)Absatz einsJeder Wähler tritt vor die Wahlbehörde, nennt seinen Namen, gibt seine Wohnadresse an und legt gegebenenfalls seine Wahlkarte (§ 6), der er zuvor das Wahlkuvert und den Stimmzettel entnommen hat, und seine Wahlinformation (§ 26) sowie eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Beschei... mehr lesen...


§ 38 LWG

(1)Absatz einsDer Wahlleiter hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung und für die Beobachtung der Bestimmungen der Wahlordnung Sorge zu tragen. Überschreitungen des Wirkungskreises der Wahlbehörde hat er nicht zuzulassen.(2)Absatz 2In das Wahllokal dürfen nur die Wä... mehr lesen...


§ 36 LWG

(1) Die Wahlzelle ist derart herzustellen, dass der Wähler in der Zelle unbeobachtet von allen anderen im Wahllokal anwesenden Personen seinen Stimmzettel ausfüllen und in das Kuvert geben kann.(2) Als Wahlzelle genügt, wo zu diesem Zweck eigens hergestellte feste Zellen nicht zu Gebote stehen, j... mehr lesen...


§ 34 LWG

(1) Die Leitung der Wahl im Wahlsprengel steht der Sprengelwahlbehörde zu.(2) Das Wahllokal muss für die Durchführung der Wahlhandlung geeignet sein. Die für die Vornahme der Wahl erforderlichen Einrichtungsstücke, wie der Amtstisch für die Wahlbehörde, in dessen Nähe ein Tisch für die Wahlzeugen... mehr lesen...


§ 33 LWG

(1)Absatz einsDie Gemeindewahlbehörde hat für jeden Wahlsprengel das Wahllokal sowie Beginn und Dauer der Stimmabgabe (Wahlzeit) zu bestimmen. Die Festsetzung der Wahlsprengel (§ 4 Abs. 4) und der Wahllokale, der Wahlzeit sowie der Zahl der besonderen Wahlbehörden (§ 8 Abs. 4) hat spätestens zwei... mehr lesen...


§ 32 LWG

(1)Absatz einsSpätestens fünf Wochen vor dem Wahltag hat die Landeswahlbehörde die Wahlvorschläge abzuschließen.(2)Absatz 2Wahlvorschläge, die nach Anwendung der §§ 30 und 31 keine Wahlwerber aufweisen, sind zurückzuweisen.Wahlvorschläge, die nach Anwendung der Paragraphen 30 und 31 keine Wahlwer... mehr lesen...


§ 31 LWG

(1)Absatz einsWenn Namen von Wahlwerbern gemäß § 30 gestrichen werden, können die betreffenden Parteien das Verzeichnis der Wahlwerber ergänzen. Ergänzungsvorschläge sind bis spätestens 17.00 Uhr des 44. Tages vor dem Wahltag der Landeswahlbehörde zu übergeben. Sie müssen vom zustellungsbevollmäc... mehr lesen...


§ 27 LWG

(1)Absatz einsWahlwerbende Parteien – in der Folge als Parteien bezeichnet –, die auf die Zuweisung von Mandaten Anspruch erheben, müssen einen Bezirkswahlvorschlag einbringen. Erheben sie Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten, so müssen sie überdies einen Landeswahlvorschlag einbringen.(2)Absa... mehr lesen...


§ 26 LWG

(1)Absatz einsJedem Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Land, der keine Wahlkarte beantragt hat, sind eine amtliche Wahlinformation und ein Stimmzettel zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen schnellstmöglich bei der im Wählerverzeichnis angeführte... mehr lesen...


§ 23 LWG

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat ein Wählerverzeichnis nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster anzulegen, in welches alle am Stichtag (§ 22 Abs. 1), 24.00 Uhr, in der Wählerkartei eingetragenen Wahlberechtigten aufzunehmen sind, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet habe... mehr lesen...


§ 21 LWG

(1)Absatz einsWählbar ist, wer am Stichtag der Wahl (§ 22 Abs. 1) Landesbürger ist, spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch ein inländisches ordentliches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbar... mehr lesen...


§ 17 LWG

Die Wahlbehörden fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Der Wahlleiter stimmt nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt jedoch die Anschauung als zum Beschluss erhoben, welcher der Vorsitzende (Wahlleiter) beitritt.*) Fassung LGBl.Nr. 36/2009, 35/2024 mehr lesen...


§ 16 LWG

(1)Absatz einsDie Landeswahlbehörde ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden und dem Richter wenigstens die Hälfte der berufenen weiteren Beisitzer anwesend ist. Die Bezirks- und die Gemeindewahlbehörden sind beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden wenigstens die Hälfte der berufenen B... mehr lesen...


§ 15 LWG

(1)Absatz einsDie Sprengelwahlleiter, die nach den §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 zu bestellenden ständigen Stellvertreter sowie alle für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung nach § 7 Abs. 2 zu bestellenden Stellvertreter haben vor Antritt ihres Amtes ihre strenge Unparteilichkeit und... mehr lesen...


§ 14 LWG

(1)Absatz einsDie Vorsitzenden (Wahlleiter) sind zur Entgegennahme von an die Wahlbehörden gerichteten Schriftstücken berechtigt und haben die Sitzungen der Wahlbehörden vorzubereiten sowie ihre Beschlüsse durchzuführen. Überdies haben sie im Namen der Wahlbehörden jene Geschäfte zu besorgen, die... mehr lesen...


§ 13 LWG

(1)Absatz einsEin Mitglied einer Wahlbehörde ist seines Amtes mit Bescheid zu entheben, wenna)Litera aein Umstand eintritt oder bekannt wird, der seine Bestellung ausgeschlossen hätte,b)Litera bes sich trotz Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß § 73 weigert, sein Amt auszuüben,es sich trotz V... mehr lesen...


§ 12 LWG

(1)Absatz einsIm Landtag vertretene Parteien, welche Vorschläge für die Berufung von Beisitzern der Wahlbehörden stellen wollen, haben ihre Vorschläge, getrennt nach den einzelnen Wahlbehörden, spätestens vier Wochen nach dem Stichtag (§ 22 Abs. 1) zu erstatten.Im Landtag vertretene Parteien, wel... mehr lesen...


§ 11 LWG

(1)Absatz einsDie Wahlbehörden sind spätestens acht Wochen nach dem Stichtag (§ 22 Abs. 1) mit Bescheid zu bestellen. Sie bleiben, abgesehen von Änderungen aufgrund von Abs. 3, § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 1, bis zur Neubestellung nach der Ausschreibung der folgenden Wahl zum Landtag im Amt. Die Lan... mehr lesen...


§ 9 LWG

(1)Absatz einsAm Sitz jeder Bezirkshauptmannschaft wird eine Bezirkswahlbehörde eingesetzt, die aus dem Bezirkshauptmann oder dem von ihm aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten des Amtes bestellten ständigen Stellvertreter als Vorsitzendem und neun Beisitzern besteht.(2)Absatz 2Die Mitglie... mehr lesen...


§ 8 LWG

(1)Absatz einsFür jede Gemeinde wird eine Gemeindewahlbehörde eingesetzt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Wahlleiter und neun Beisitzern. Der Bürgermeister kann sich durch einen von ihm bestellten Wahlleiter ständig vertreten lassen.(2)Absatz 2Für jeden Wahlsprengel wird eine Sprengelwahlbe... mehr lesen...


§ 7 LWG

(1)Absatz einsZur Durchführung und Leitung der Wahlen sind Wahlbehörden zu bestellen.(2)Absatz 2Die Wahlbehörden haben aus einem Vorsitzenden (Wahlleiter) und einer bestimmten Anzahl von Beisitzern zu bestehen. Für jeden Beisitzer ist in gleicher Weise ein Ersatzbeisitzer zu berufen. Der Vorsitze... mehr lesen...


§ 6 LWG

(1)Absatz einsDie Wahlberechtigten üben ihr Wahlrecht in jenem Wahlsprengel aus, dem sie aufgrund der Eintragung im abgeschlossenen Wählerverzeichnis angehören.(2)Absatz 2Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), können ihr Wahlrecht ausüben durcha)Litera aStimmabgab... mehr lesen...


§ 4 LWG

(1)Absatz einsJede Gemeinde bildet wenigstens einen Wahlsprengel.(2)Absatz 2Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern und Gemeinden mit großer räumlicher Ausdehnung können nach Bedarf in zwei oder mehrere Wahlsprengel geteilt werden.(3)Absatz 3Besondere Wahlsprengel können auch für jene Wahlberechti... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) aktualisiert


§ 70 LBed. 1988

(1)Absatz einsDer Landesbeamte hat monatlich im Vorhinein einen Ruhebezugsbeitrag zu entrichten.(2)Absatz 2Der Ruhebezugsbeitrag beträgt für Landesbeamte 11,75 v.H. der Beitragsbemessungsgrundlage. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird gebildeta)Litera aaus dem Monatsbezug, ausgenommen Kinderzulag... mehr lesen...


§ 39 LBed. 1988

(1)Absatz einsDie Landesbeamten und ihre Hinterbliebenen haben alle für das Dienst-, Ruhestands- oder Versorgungsverhältnis bedeutsamen Umstände unverzüglich dem Dienstgeber schriftlich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Bedeutsame Umstände sind insbesondere a)Litera adie Verlegung des Wohnsitzes,b)L... mehr lesen...


§ 25 LBed. 1988

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis des Landesbeamten wird aufgelöst durcha)Litera aden Tod,b)Litera bden Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Dienstposten, auf welche die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß Artikel 28 Absatz 4 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ke... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Gemeindebedienstetengesetz 1988 (GbedG 1988) aktualisiert


§ 155 GbedG 1988

(1)Absatz einsAbweichend von § 22 Abs. 2 können Gemeindebeamte der in der folgenden Tabelle angeführten Geburtsjahrgänge, wenn sie dies erklären, nach Vollendung des angeführten Lebensalters in den Ruhestand treten. Eine Kürzung nach § 79a Abs. 1 findet nur statt, wenn der Gemeindebeamte vor Voll... mehr lesen...


§ 73 GbedG 1988

(1)Absatz einsDer Gemeindebeamte hat monatlich im Vorhinein einen Ruhebezugsbeitrag zu entrichten.(2)Absatz 2Der Ruhebezugsbeitrag beträgt 11,75 v.H. der Beitragsbemessungsgrundlage. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird gebildeta)Litera aaus dem Monatsbezug, ausgenommen Kinderzulagen,b)Litera bau... mehr lesen...


§ 24 GbedG 1988

(1)Absatz einsDas Dienstverhältnis des Gemeindebeamten wird aufgelöst durcha)Litera aden Tod,b)Litera bden Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Dienstposten, auf welche die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß Artikel 28 Absatz 4 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Kanalisationsgesetz (KanalG) aktualisiert


§ 16 KanalG

WiederaufbauParagraph 16 *,)Wiederaufbau(1)Absatz einsBeim Wiederaufbau von abgebrochenen oder zerstörten Bauwerken sind geleistete Kanalisationsbeiträge verhältnismäßig anzurechnen. Die Bestimmungen des § 15 Abs. 3 gelten sinngemäß.Beim Wiederaufbau von abgebrochenen oder zerstörten Bauwerken si... mehr lesen...


§ 15 KanalG

ErgänzungsbeitragParagraph 15 *,)Ergänzungsbeitrag(1)Absatz einsWenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Anschlussbeitrages wesentlich ändert, kann ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben werden.(2)Absatz 2Die erstmalige Umwidmung einer Wohnung in eine Ferienwohnung stellt... mehr lesen...


§ 14 KanalG

AnschlussbeitragParagraph 14 *,)Anschlussbeitrag(1)Absatz einsFür den Anschluss von Bauwerken und befestigten Flächen an einen Sammelkanal kann ein Anschlussbeitrag erhoben werden.(2)Absatz 2Die Bewertungseinheit hat sich aus folgenden, nach Quadratmetern zu berechnenden Teileinheiten zusammenzus... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen (Vbg. FVLLVTIG) aktualisiert


§ 5 Vbg. FVLLVTIG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung LGBl. Nr. 58/2009 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 3 und 4 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2009, treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.(3)Ab... mehr lesen...


§ 1 Vbg. FVLLVTIG

(1)Absatz einsDie Vereinbarung zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol vom 30. September 1967 über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen (Anlage zum Gesetz LGBl.Nr. 53/1967) in der Fassung der Vereinbaru... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 251-260 von 280