Gesetzesaktualisierungen

336 Gesetze aktualisiert am 26.09.2017

Gesetze 241-250 von 336

8 Paragrafen zu Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung (Stmk. BHV) aktualisiert


§ 6 Stmk. BHV Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark, LGBl. Nr. 103/2011, außer Kraft. mehr lesen...


§ 5a Stmk. BHV Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 99/2014 tritt § 2 mit 1. Jänner 2015 in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 außer Kraft. mehr lesen...


§ 5 Stmk. BHV (weggefallen)

§ 5 Stmk. BHV (weggefallen) seit 02.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. BHV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. mehr lesen...


§ 3 Stmk. BHV Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften

Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften lauten wie folgt: BezirkshauptmannschaftSitzBruck-MürzzuschlagBruck an der MurDeutschlandsbergDeutschlandsbergGraz-UmgebungGrazHartberg-FürstenfeldHartbergMurtalJudenburgLeibnitzLeibnitzLeobenLeobenLiezenLiezenMurauMurauSüdoststeiermarkFeldbachVoi... mehr lesen...


§ 2 Stmk. BHV Sprengel der politischen Bezirke

Die Sprengel der in § 1 genannten politischen Bezirke umfassen folgende Gemeinden:BezirkGemeinden Bruck-MürzzuschlagAflenz, Turnau, Breitenau am Hochlantsch, Bruck an der Mur, Kapfenberg, Pernegg an der Mur, Sankt Lorenzen im Mürztal, Sankt Marein im Mürztal, Tragöß-Sankt Katharein, Mariazell, Th... mehr lesen...


§ 1 Stmk. BHV Politische Bezirke

Das Land Steiermark gliedert sich – abgesehen von Graz als Stadt mit eigenem Statut – in die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Murtal, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz. mehr lesen...


Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung (Stmk. BHV) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2012 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung)Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2012Änderung LGBl. Nr. 99/2014Präambel/Promulgationsklausel... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

26 Paragrafen zu Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV) aktualisiert


§ 23 StGAV Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:1.Verordnung über die Dienstprüfung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung, LGBl. Nr. 177/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2000,2.Verordnung über die Dienstprüfung für den Fachdienst der Erzieher und der Leh... mehr lesen...


§ 22a StGAV Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 5 Abs. 1 erster Satz, der §§ 13 und 14 sowie die Einfügung der §§ 11a und 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 103/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. November 2012, in Kraft.Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012 mehr lesen...


§ 22 StGAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2004, in Kraft. mehr lesen...


§ 21 StGAV Prüfungssenat

(1) Für die Wiederholung einer Dienstprüfung oder Fachprüfung sind Prüfungssenate zu bestellen. Als Mitglieder des Prüfungssenates zur Wiederholung1.der Dienstprüfung sind Dienstprüferinnen/Dienstprüfer gemäß § 11 und2.der Fachprüfung sind für das jeweilige Prüfungsfach fachlich qualifizierte Per... mehr lesen...


§ 20 StGAV Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

(1) Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfungsprotokoll festzuhalten.(2) Das Prüfungsprotokoll hat zu enthalten:1.den Namen der Prüfungswerberin/des Prüfungswerbers,2.den Namen der Dienstprüferin/des Dienstprüfers,3.den Stoffumfang der schriftlichen und mündlichen Prüfung,4.den Erfolg der sch... mehr lesen...


§ 19 StGAV Bewertung des Prüfungserfolges

Die Fachprüferin/Der Fachprüfer hat unter Berücksichtigung der Leistungen der mündlichen und/oder schriftlichen Fachprüfung die Gesamtbeurteilung gemäß § 28 Abs. 7 L-DBR festzustellen. Die Beisitzerin/Der Beisitzer (§ 18 Abs. 2) hat kein Stimmrecht. mehr lesen...


§ 18 StGAV Mündliche Fachprüfung

(1) Bei der mündlichen Fachprüfung ist die Prüfungswerberin/der Prüfungswerber aus dem im Vorbereitungsprotokoll vereinbarten Stoffgebiet von der Fachprüferin/vom Fachprüfer zu prüfen.(2) Der Fachprüferin/Dem Fachprüfer ist aus dem Kreis der Dienstprüferinnen/der Dienstprüfer eine Beisitzerin/ein... mehr lesen...


§ 17 StGAV Schriftliche Fachprüfung

Die schriftliche Fachprüfung ist als Klausurarbeit abzuhalten und darf nicht länger als acht Stunden dauern. Die konkrete Aufgabenstellung und Dauer, die Verwendung von Hilfsmitteln und andere organisatorische Rahmenbedingungen bestimmt die Fachprüferin/der Fachprüfer auf Grund des mit der Prüfun... mehr lesen...


§ 16 StGAV Vorbereitung der Fachprüfung

(1) Die Dienststellenleiterin/Der Dienststellenleiter hat in Zusammenarbeit mit der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten ein Protokoll zu erstellen. Darin ist auf Basis der Stellenbeschreibung der/des Bediensteten und unter Berücksichtigung der internen Schnittstellen die Stoffabgrenzung vor... mehr lesen...


§ 15 StGAV Fachprüferinnen/Fachprüfer

(1) Für alle Fachgebiete der besonderen Grundausbildung sind Fachprüferinnen/Fachprüfer zu bestellen.(2) Als Fachprüferinnen/Fachprüfer dürfen nur Landesbedienstete herangezogen werden, die für die von ihnen zu prüfenden Fachgebiete qualifiziert sind. Es können auch in ihrem Fach anerkannte Exper... mehr lesen...


§ 14 StGAV Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

(1) Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfungsprotokoll festzuhalten.(2) Das Prüfungsprotokoll hat zu enthalten:1.den Namen der Prüfungswerberin/des Prüfungswerbers,2.die Prüfungsfächer und deren Einzelbeurteilung mit den Namen der jeweiligen Dienstprüferinnen/Dienstprüfer,3.die Beurteilung d... mehr lesen...


§ 13 StGAV Schriftliche Dienstprüfung

(1) Eine schriftliche Dienstprüfung kann ganz oder teilweise computerunterstützt mit für Prüfungsverfahren entwickelter Software durchgeführt werden. Die fachkundige Erstellung und Auswahl der Fragen obliegt der Dienstprüferin/dem Dienstprüfer für ihr/sein Fachgebiet. Für die ordnungsgemäße Abwic... mehr lesen...


§ 12 StGAV Mündliche Dienstprüfung

(1) Die mündliche Dienstprüfung wird getrennt nach den einzelnen Prüfungsfächern abgenommen.(2) Als Dienstprüferinnen/Dienstprüfer für eine bestimmte Prüfung sind nach Möglichkeit jene Personen heranzuziehen, die die Prüfungsfächer im betreffenden Ausbildungskurs unterrichtet haben. Eine dieser P... mehr lesen...


§ 11a StGAV Durchführung der Dienstprüfung

Die Dienstprüfung kann schriftlich und/oder mündlich durchgeführt werden.Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012 mehr lesen...


§ 11 StGAV Dienstprüferinnen/Dienstprüfer

(1) Für alle Fachgebiete der allgemeinen Grundausbildung sind Dienstprüferinnen/Dienstprüfer zu bestellen.(2) Als Dienstprüferinnen/Dienstprüfer dürfen nur Landesbedienstete herangezogen werden, die für die von ihnen zu prüfenden Fachgebiete qualifiziert sind. Es können auch in ihrem Fach anerkan... mehr lesen...


§ 10 StGAV Zulassung zur Dienstprüfung

(1) Im Zuge der Absolvierung der allgemeinen Grundausbildung werden die Bediensteten von Amts wegen zur Dienstprüfung einberufen.(2) Bedienstete anderer inländischer Gebietskörperschaften sind zur Dienstprüfung zuzulassen, wenn für sie die Ablegung dieser Prüfung für die derzeitige oder angestreb... mehr lesen...


§ 9 StGAV Modul 3: Besondere Grundausbildung

(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 10 sind verpflichtet, zusätzlich zur allgemeinen Grundausbildung eine besondere Grundausbildung zu absolvieren.(2) Die besondere Grundausbildung erfolgt durch praktische Verwendung am Arbeitsplatz. Die Dienststellenleiterin/Der Dienststellenleiter hat si... mehr lesen...


§ 8 StGAV Anmeldung zur allgemeinen Grundausbildung

Die Bediensteten sind verpflichtet, sich rechtzeitig (das ist spätestens ein Jahr vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist für die Absolvierung der Grundausbildung) auf Grund der ausgeschriebenen Ausbildungskurse zur allgemeinen Grundausbildung anzumelden. Jede/Jeder Bedienstete wird sodann zu den i... mehr lesen...


§ 7 StGAV Modul 2: Allgemeine Grundausbildung

(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 4 sind verpflichtet, zusätzlich zum Einführungstag die allgemeine Grundausbildung zu absolvieren.(2) In der allgemeinen Grundausbildung ist den Bediensteten das erforderliche Grundwissen für ihr Aufgaben- und Einsatzgebiet zu vermitteln.(3) Im Rahmen der... mehr lesen...


§ 6 StGAV Modul 1: Einführung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

(1) Alle neu in den Landesdienst eingetretenen Bediensteten sind verpflichtet, den Einführungstag für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu absolvieren. Dabei sollen ihnen die Grundlagen der Landesverwaltung sowie die Grundsätze des Dienstverhältnisses zum Land Steiermark vermittelt werden. Die Ei... mehr lesen...


§ 5 StGAV Ausbildungstätigkeit

(1) Zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte sind für die einzelnen Fachgebiete qualifizierte und auch sonst geeignete Personen heranzuziehen. Diese Personen sollen in erster Linie Landesbedienstete sein, es können aber auch andere im jeweiligen Fach anerkannte Expertinnen/Experten herangezogen wer... mehr lesen...


§ 4 StGAV Teilnahme externer Personen an der allgemeinen Grundausbildung

Falls in der allgemeinen Grundausbildung freie Ausbildungsplätze vorhanden sind, können sie gegen entsprechenden Kostenersatz für Bedienstete anderer inländischer Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden. mehr lesen...


§ 3 StGAV Anrechenbarkeit externer Qualifikationen

Eine Anrechnung von anderweitigen Ausbildungen, Qualifikationen, Berufserfahrungen und selbstständigen Arbeiten auf die Grundausbildung ist bei der Dienstbehörde zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls dem Ansuchen auf Zulassung zur Grundausbildung beizulegen. mehr lesen...


§ 2 StGAV Umfang und Form der dienstlichen Grundausbildung

(1) Die Ausbildungsmethoden sind jeweils nach den fachlichen Erfordernissen und der organisatorischen Zweckmäßigkeit auszuwählen.(2) Im Rahmen der dienstlichen Grundausbildung werden folgende Ausbildungsmodule angeboten:Modul 1:Einführung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (§ 6)Modul 2:Allgemeine... mehr lesen...


§ 1 StGAV Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung und die Ausgestaltung der Dienst- und Fachprüfung für alle Bediensteten im Landesdienst, die auf Grund dienstvertraglicher Vereinbarung zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß den Bestimmungen des Landes-Dienst- u... mehr lesen...


Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2004 über die Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV)Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2004 Änderung LGBl. Nr. 103/2012Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 22 bis 30 des Gesetzes über das Dienstrecht und Besoldung... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

13 Paragrafen zu Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 (VFVO) aktualisiert


Anl. 8 VFVO

(Anm.: Das Formular Registrierung einer Veranstaltungs(betriebs)einrichtung ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 7 VFVO

(Anm: Das Formular Veranstaltungsstätte – Antrag ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 6 VFVO

(Anm.: Das Formular Mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb – Antrag ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 5 VFVO

(Anm.: Das Formular Großveranstaltung – Antrag ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 4 VFVO

(Anm.: Das Formular Veranstaltung – Anzeige ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 3 VFVO

(Anm.: Das Formular Kleinveranstaltung – Meldung ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 168/2013, LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 2 VFVO

(Anm.: Das Formular Mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb – Meldung ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


Anl. 1 VFVO

(Anm.: Das Formular Veranstaltung – Meldung ist als PDF dokumentiert.)Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014 mehr lesen...


§ 4 VFVO Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Anlage 3 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 168/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Dezember 2013, in Kraft.(2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 62/2014 treten § 2 Abs. 2 letzter Satz und die Anlagen 1 bis 8 mit 1. Juli 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassun... mehr lesen...


§ 3 VFVO Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. November 2012 in Kraft. mehr lesen...


§ 2 VFVO Registrierungsbestätigung

(1) Die Bestätigung der Registrierung nach § 26 Abs. 5 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012 erfolgt schriftlich und in Form einer Plakette, welche folgende Merkmale aufweisen muss:1.Die Plakette muss aus einer lichtechten, wetterfesten, schlagfesten Folie bestehen, die nach dem Aufbri... mehr lesen...


§ 1 VFVO Formulare

(1) Für folgende Anbringen auf Grund des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012 sind die in den Anlagen festgelegten Formulare zu verwenden:AnbringenFormular gemäßMeldung nach § 7 Abs. 1 Z 1 oder Z 3 StVAGAnlage 1Meldung nach § 7 Abs. 1 Z 2 StVAGAnlage 2Meldung nach § 7 Abs. 1 Z 4 StVAGAnla... mehr lesen...


Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 (VFVO) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012 über Inhalt und Form der Veranstaltungsformulare und die Bestätigung der Registrierung (Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 – VFVO)Stammfassung: LGBl. Nr. 101/2012 Änderung LGBl. Nr. 168/2013LGBl. Nr. 6... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

24 Paragrafen zu Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2004 (Stmk. LWG 2004) aktualisiert


§ 23 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 23 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 22 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 21 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 20 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 19 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 18 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 17 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 16 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 15 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 14 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 13 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 12 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 11 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 10 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 9 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 8 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 7 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 6 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 5 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 4 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 3 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 2 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

§ 1 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2004 (Stmk. LWG 2004) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2004 (Stmk. LWG 2004) Fundstelle seit 13.10.2020 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

9 Paragrafen zu StKBFG-Durchführungsverordnung (StKBFG) aktualisiert


§ 5 StKBFG (weggefallen)

§ 5 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 StKBFG (weggefallen)

§ 4 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 3c StKBFG (weggefallen)

§ 3c StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 3b StKBFG (weggefallen)

§ 3b StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 3a StKBFG (weggefallen)

§ 3a StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 StKBFG (weggefallen)

§ 3 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 StKBFG (weggefallen)

§ 2 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 StKBFG (weggefallen)

§ 1 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


StKBFG-Durchführungsverordnung (StKBFG) Fundstelle (weggefallen)

StKBFG-Durchführungsverordnung (StKBFG) Fundstelle seit 10.09.2023 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

8 Paragrafen zu Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) aktualisiert


§ 7 StEVTZG Inkrafttreten von Novellen

Der Entfall des § 2 Abs. 2, des § 3 Abs. 5 und des § 4 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 6 StEVTZG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Februar 2010, in Kraft. mehr lesen...


§ 5 StEVTZG Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel

(1) Die Landesregierung hat die ordnungsgemäße Verwaltung öffentlicher Mittel durch einen EVTZ mit Sitz in der Steiermark gemäß Art. 6 Abs. 1 und 3 EVTZ-Verordnung zu kontrollieren.(2) Die Landesregierung hat eine Kontrolle durchzuführen,1.wenn dies ein Land, das einem Mitglied des EVTZ die Teiln... mehr lesen...


§ 4 StEVTZG Verpflichtung zum Austritt, Untersagung der Tätigkeit und Auflösung

(1) Zuständige Behörde gemäß Art. 13 und 14 der EVTZ-Verordnung ist die Landesregierung. Die Verpflichtung zum Austritt hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 genannten Mitglieder, die Untersagung der Tätigkeit im Land Steiermark und die Auflösung erfolgen mit Bescheid.(2) (Anm.: entfallen)Anm.: in der F... mehr lesen...


§ 3 StEVTZG Registrierung

(1) Die Gründung eines EVTZ, dessen Sitz in der Steiermark sein soll, ist der Landesregierung schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind die Satzung gemäß Art. 9 der EVTZ-Verordnung sowie die Nachweise über die den Mitgliedern erteilten Teilnahmegenehmigungen gemäß Art. 4 Abs. 3 der EVTZ-Verordnung... mehr lesen...


§ 2 StEVTZG Genehmigung der Teilnahme an einem EVTZ

(1) Die Genehmigung gemäß Art. 4 der EVTZ-Verordnung erfolgt durch Bescheid der Landesregierung im Falle der Teilnahme1.des Landes Steiermark,2.einer steiermärkischen Gemeinde oder eines steiermärkischen Gemeindeverbandes oder3.sonstiger Einrichtungen nach Art. 3 Abs. 1 lit. d der EVTZ-Verordnung... mehr lesen...


§ 1 StEVTZG Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ABl. Nr. L 210 vom 31.7.2006, (im Folgenden: EVTZ-Verordnung) erforderlich s... mehr lesen...


Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle

Gesetz vom 17. November 2009 über die Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz – StEVTZG)Stammfassung: LGBl. Nr. 11/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3136/1 AB EZ 3136/4) (CELEX-Nr... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

7 Paragrafen zu Steiermärkisches Abgabengesetz (StAbgG) aktualisiert


§ 6 StAbgG Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des § 3 Abs. 2 erster Satz und der Entfall des § 4 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 5 StAbgG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. mehr lesen...


§ 4 StAbgG Strafbestimmungen

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht,1.wer Abgaben, die nicht bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, außer die/der Zahlungs(Abfuhr)pflichtige gibt bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und berechtigte Gründe der nicht ze... mehr lesen...


§ 3 StAbgG Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden

(1) Die folgenden Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit sind nur soweit anzuwenden, als die Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten.(2) Sachlich zuständig für die Erhebung der Landesabgaben ist die Landesregierung. Die sachliche Zuständigkeit für die Erheb... mehr lesen...


§ 2 StAbgG Begriffsbestimmungen

1.Abgaben: Landes- und Gemeindeabgaben mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben;2.Abgabenbehörden: die mit der Erhebung der Abgaben betrauten Behörden des Landes und der Gemeinden;3.Erhebung der Abgaben: alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Ma... mehr lesen...


§ 1 StAbgG Gegenstand

Dieses Gesetz bestimmt die Behörden für die Erhebung der Landes- und Gemeindeabgaben und regelt die Strafbestimmungen zu diesen Abgaben. mehr lesen...


Steiermärkisches Abgabengesetz (StAbgG) Fundstelle

Gesetz vom 15. Dezember 2009, mit dem das Gesetz über die Behörden und das Strafrecht in Abgabensachen (Steiermärkisches Abgabengesetz – StAbgG) erlassen wirdStammfassung: LGBl. Nr. 12/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3359/1 AB EZ 3359/2) Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

7 Paragrafen zu Personalausstattungsverordnung (StPHG) aktualisiert


§ 5 StPHG (weggefallen)

§ 5 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a StPHG (weggefallen)

§ 4a StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 StPHG (weggefallen)

§ 4 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 StPHG (weggefallen)

§ 3 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 StPHG (weggefallen)

§ 2 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 StPHG (weggefallen)

§ 1 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


Personalausstattungsverordnung (StPHG) Fundstelle (weggefallen)

Personalausstattungsverordnung (StPHG) Fundstelle seit 30.11.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

17 Paragrafen zu Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) aktualisiert


§ 14 StAOG Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des § 3 Abs. 2 Z 1, die Einfügung des § 14 und der Entfall des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 13 StAOG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. November 2007, in Kraft. mehr lesen...


§ 12a StAOG Übergangsbestimmungen zur Novelle

Die vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 82/2013 von der Landesregierung bestellten Straßenaufsichtsorgane gelten als nach diesem Gesetz von der Landesregierung bestellt.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2013, LGBl. Nr. 89/2013 mehr lesen...


§ 12 StAOG Strafbestimmungen

(1) Wer1.ein Dienstabzeichen oder einen Dienstausweis eines Aufsichtsorgans unbefugt oder missbräuchlich führt oder verwendet oder2.die Anordnungen eines Aufsichtsorgans nicht befolgt,begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2500 Euro zu bestrafen.(2) (Anm.: entfallen)(3) ... mehr lesen...


§ 11 StAOG Behörden

(1) Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern landesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist.(1a) Behörde für Organe der Straßenaufsicht ist die Landesregierung, wenn die Tätigkeit des Organs ihrer Art nach nicht auf einen Bezirk beschränkt ist.(2) Strafbehörde ist die Bezirksverwaltungsbeh... mehr lesen...


§ 10 StAOG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches. mehr lesen...


§ 9a StAOG Organe der Straßenaufsicht

(1) Auf Grund dieses Gesetzes können Organe der Straßenaufsicht bestellt werden, die insbesondere zur Durchführung von Überwachungen nach § 96 Abs. 6 erster Satz der Straßenverkehrsordnung 1960 herangezogen werden können.(2) Die Organe der Straßenaufsicht haben ihr Amt nach den Dienstanweisungen ... mehr lesen...


§ 9 StAOG Bestellung und Aufgaben der Aufsichtsorgane

(1) Auf Grund dieses Gesetzes können auf Antrag einer Gemeinde Aufsichtsorgane bestellt werden. Diese Aufsichtsorgane haben die Aufgabe, Übertretungen der Gebote und Verbote ortspolizeilicher Verordnungen zu verfolgen.(2) Aufsichtsorgane dürfen nur für den räumlichen Bereich jener Gemeinde bestel... mehr lesen...


§ 8 StAOG Beendigung und Abberufung

(1) Die Funktion als Aufsichtsorgan endet durch1.Tod,2.Zurücklegung,3.Zeitablauf bei befristeter Bestellung,4.Eintritt einer auflösenden Bedingung oder5.Abberufung.(2) Die Abberufung ist mit Bescheid auszusprechen, wenn1.die Unterstützung der Behörde durch das Aufsichtsorgan nicht mehr erforderli... mehr lesen...


§ 7 StAOG Befugnisse von landesgesetzlich vorgesehenen Aufsichtsorganen

(1) Aufsichtsorgane haben die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung der Verwaltungsvorschriften durch1.Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen,2.Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, insbesondere die Anhaltung von Personen zum Zw... mehr lesen...


§ 6 StAOG Dienstabzeichen und Dienstausweis

(1) Die Behörde hat dem Aufsichtsorgan unmittelbar nach der Angelobung das Dienstabzeichen und den Dienstausweis auszufolgen.(2) Das Dienstabzeichen hat zumindest die Funktion als Aufsichtsorgan ersichtlich zu machen. Näheres kann durch Verordnung festgelegt werden.(3) Der Dienstausweis hat jeden... mehr lesen...


§ 5 StAOG Angelobung

(1) Das bestellte Aufsichtsorgan hat vor der Behörde die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben zu geloben.(2) Bei Personen, die bereits als Aufsichtsorgan angelobt worden sind, genügt die Erinnerung an ihre Angelobung. mehr lesen...


§ 4 StAOG Fachliche Voraussetzungen

(1) Die fachlichen Voraussetzungen sind:1.die praktischen und theoretischen Kenntnisse des in Frage kommenden Fachgebietes, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind, und2.die Kenntnis der Befugnisse und Pflichten eines Aufsichtsorgans.(2) Die erforderlichen praktischen und th... mehr lesen...


§ 3 StAOG Persönliche Voraussetzungen

(1) Die persönlichen Voraussetzungen sind:1.österreichische Staatsbürgerschaft,2.Volljährigkeit,3.Vertrauenswürdigkeit und4.körperliche und geistige Eignung.(2) Als vertrauenswürdig gilt jedenfalls nicht, wer1.wegen strafbarer Handlungen von einem ordentlichen Gericht zu einer mehr als sechsmonat... mehr lesen...


§ 2 StAOG Bestellung

(1) Aufsichtsorgane sind mit Bescheid zu bestellen. Es dürfen nur Personen bestellt werden, die die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ihrer Bestellung zustimmen.(2) Im Bestellungsbescheid ist der Aufgabenbereich des Aufsichtsorgans festzulegen.(3) Die Bestellung erfolgt gru... mehr lesen...


§ 1 StAOG Aufsichtsorgane

(1) Aufsichtsorgane im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die Überwachungstätigkeiten ausüben und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hiezu bestellt sind.(2) Aufsichtsorgane können – abgesehen vom Abschnitt 2 – nur bestellt werden, wenn in Landes- oder Bundesgesetzen die Überwachung durch bes... mehr lesen...


Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle

Gesetz vom 18. September 2007 über die Bestellung von Aufsichtsorganen (Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz – StAOG)Stammfassung: LGBl. Nr. 95/2007 (XV. GPStLT RV EZ 1497/1 AB EZ 1497/4) Änderung LGBl. Nr. 82/2013 (XVI. GPStLT IA EZ 1962/1 AB EZ 1962/2)LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

23 Paragrafen zu Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) aktualisiert


Anl. 3 KM-VOLuFw

Grenzwerte berufsbedingter Exposition (§ 15) Bezeichnung des ArbeitsstoffsEINECS1CAS2GrenzwerteHinweisÜbergangsmaßnahmenmg/m3 3ppm4Benzol200-753-771-43-23,25515Haut6Grenzwert: 3 ppm(= 9,75 mg/m3) bis zum 27. Juni 2003Vinylchloridmonomer200-831-075-01-47,77535——Hartholzstäube––5,005, 7———1EINECS: ... mehr lesen...


Anl. 2 KM-VOLuFw

Praktische Empfehlungen für die Gesundheitsüberwachung von Dienstnehmern (§ 13 Abs. 7)1.Der Arzt und/oder die Behörde, der/die für die Gesundheitsüberwachung von Dienstnehmern, die Karzinogenen oder Mutagenen ausgesetzt sind, verantwortlich ist, muss mit den für jeden Dienstnehmer geltenden Expos... mehr lesen...


Anl. 1 KM-VOLuFw

Liste von Stoffen, Zubereitungen und Verfahren (§ 2 Z 1 lit. c)1.Herstellung von Auramin.2.Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind.3.Arbeiten, bei ... mehr lesen...


§ 19 KM-VOLuFw Inkrafttreten von Novellen

Die Änderungen des § 15 und § 16 Abs. 2 lit. b durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007 mehr lesen...


§ 18 KM-VOLuFw Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2005, Kraft. mehr lesen...


§ 17 KM-VOLuFw Gemeinschaftsrecht

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlini... mehr lesen...


§ 16 KM-VOLuFw Verweise

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. Verweise in dieser Verordnung auf die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO), LGBl. Nr. 87/2002, sind als Verweis auf die jeweils geltende Fassu... mehr lesen...


§ 15 KM-VOLuFw Grenzwerte

Einzuhalten sind die Grenzwerte der Grenzwerteverordnung 2006 und die in der Anlage 3 genannten Grenzwerte.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007 mehr lesen...


§ 14 KM-VOLuFw Aufbewahrung der Unterlagen

(1) Die in § 12 genannte Liste und die in § 13 Abs. 4 genannte Gesundheitsakte sind nach Ende der Exposition mindestens 40 Jahre lang aufzubewahren.(2) Stellt das Unternehmen seine Tätigkeit ein, so sind diese Unterlagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zur Verfügung zu stellen. mehr lesen...


§ 13 KM-VOLuFw Gesundheitsüberwachung

(1) Zeigen die Ergebnisse der in § 3 Abs. 1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko hinsichtlich Sicherheit oder Gesundheit der Dienstnehmer, so ist für diese eine geeignete Gesundheitsüberwachung durchzuführen.(2) Diese gesundheitliche Überwachung beinhaltet eine ärztliche Untersuchung gemäß § 5 der V... mehr lesen...


§ 12 KM-VOLuFw Information der Dienstnehmer

Vom Dienstgeber sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass1.die Dienstnehmer und ihre Vertreter in den Unternehmen oder Betrieben nachprüfen können, ob die Bestimmungen dieser Verordnung Anwendung finden bzw. zu deren Anwendung herangezogen werden können, und zwar insbesondere... mehr lesen...


§ 11 KM-VOLuFw Unterweisung der Dienstnehmer

(1) Der Dienstgeber muß sicherstellen, dass die Dienstnehmer und ihre Vertreter im Unternehmen oder Betrieb, insbesondere in Form von Informationen und Anweisungen, eine ausreichende angemessene Unterweisung erhalten in Bezug aufa)mögliche Gefahren für die Gesundheit, einschließlich der zusätzlic... mehr lesen...


§ 10 KM-VOLuFw Hygienemaßnahmen und individuelle Schutzmaßnahmen

(1) Die Dienstgeber sind verpflichtet, für die Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Kontamination durch Karzinogene oder Mutagene besteht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dassa)die Dienstnehmer in den Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Karzinog... mehr lesen...


§ 9 KM-VOLuFw Zugang zu den Gefahrenbereichen

Gefahrenbereiche dürfen nur von Unterwiesenen oder Fachkundigen betreten werden. mehr lesen...


§ 8 KM-VOLuFw Vorhersehbare Exposition

(1) Bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. Wartungsarbeiten, bei denen die Möglichkeit einer beträchtlichen Erhöhung der Exposition der Dienstnehmer vorherzusehen ist und bei denen jede Möglichkeit weiterer technischer Vorbeugungsmaßnahmen zur Begrenzung dieser Exposition bereits ausgeschöpft wurde, l... mehr lesen...


§ 7 KM-VOLuFw Unvorhersehbare Exposition

(1) Bei einem unvorhersehbaren Ereignis oder einem Unfall, der eine anormale Exposition der Dienstnehmer bedingen könnte, muss der Dienstgeber bei Kenntnis die Dienstnehmer informieren.(2) Bis der Normalzustand wieder eingetreten ist und solange die Ursachen der anormalen Exposition nicht beseiti... mehr lesen...


§ 6 KM-VOLuFw Unterrichtung der zuständigen Behörde

Wenn die Ergebnisse der in § 3 Abs. 1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Dienstnehmer erkennen lassen, müssen die Dienstgeber der zuständigen Behörde auf Anforderung sachdienliche Informationen über Nachstehendes zur Verfügung stellen:a)durchgeführte Täti... mehr lesen...


§ 5 KM-VOLuFw Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung einer Exposition

(1) Ergibt sich aus den Ergebnissen der in § 3 Abs.1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Dienstnehmer, so muss die Exposition der Dienstnehmer vermieden werden.(2) Ist die Substitution des Karzinogens oder Mutagens durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahre... mehr lesen...


§ 4 KM-VOLuFw Verringerung und Ersatz

(1) Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Verwendung eines Karzinogens oder Mutagens am Arbeitsplatz zu verringern bzw. einzuschränken, insbesondere indem er es, soweit dies technisch möglich ist, durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren ersetzt, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht od... mehr lesen...


§ 3 KM-VOLuFw Ermittlung und Bewertung der Gefahren

(1) Für jede Tätigkeit, bei der eine Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen auftreten kann, müssen in regelmäßigen Abständen die Art, das Ausmaß und die Dauer der Exposition der Dienstnehmer ermittelt werden, damit alle Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Dienstnehmer bew... mehr lesen...


§ 2 KM-VOLuFw Definitionen

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet1.„Karzinogen“a)ein Stoff, der die in der EG-Stoffliste (Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG) genannten Kriterien für die Einstufung als Krebs erzeugender Stoff der Kategorie 1 oder 2 erfüllt;b)eine Zubereitung, die einen oder mehrere der in Ziffer a) genannten ... mehr lesen...


§ 1 KM-VOLuFw Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des §113 STLAO 2001 und dient dem Schutz der Dienstnehmer und der Vorbeugung gegen die Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, die aus einer Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen bei der Arbeit erwächst oder erwachsen kann. mehr lesen...


Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über den Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw)Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2005 Änderung LGBl. Nr. 7/2007Präambel/Promulgatio... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17
Gesetze 241-250 von 336