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(1) Alle neu in den Landesdienst eingetretenen Bediensteten sind verpflichtet, den Einführungstag für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu absolvieren. Dabei sollen ihnen die Grundlagen der Landesverwaltung sowie die Grundsätze des Dienstverhältnisses zum Land Steiermark vermittelt werden. Die Einladung zur Teilnahme erfolgt von Amts wegen.
(2) Darüber hinaus haben die Dienststellenleiterinnen/Dienststellenleiter für eine ausreichende Einführung neuer Bediensteter in ihren Aufgabenbereich sowie die sonstigen dienstlichen Erfordernisse zu sorgen.
(3) Für Bedienstete der Gehaltsklassen 1 bis 3 ist mit dem Besuch des Einführungstages die dienstliche Ausbildung abgeschlossen.
(1) Alle neu in den Landesdienst eingetretenen Bediensteten sind verpflichtet, den Einführungstag für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu absolvieren. Dabei sollen ihnen die Grundlagen der Landesverwaltung sowie die Grundsätze des Dienstverhältnisses zum Land Steiermark vermittelt werden. Die Einladung zur Teilnahme erfolgt von Amts wegen.
(2) Darüber hinaus haben die Dienststellenleiterinnen/Dienststellenleiter für eine ausreichende Einführung neuer Bediensteter in ihren Aufgabenbereich sowie die sonstigen dienstlichen Erfordernisse zu sorgen.
(3) Für Bedienstete der Gehaltsklassen 1 bis 3 ist mit dem Besuch des Einführungstages die dienstliche Ausbildung abgeschlossen.