Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV) Fundstelle

Grundausbildung der Landesbediensteten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2012 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2004 über die Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV)

Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2004

Änderung

LGBl. Nr. 103/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 22 bis 30 des Gesetzes über das Dienstrecht und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR), LGBl. Nr. 29/2003, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Umfang und Form der dienstlichen Grundausbildung

§ 3

Anrechenbarkeit externer Qualifikationen

§ 4

Teilnahme externer Personen an der allgemeinen Grundausbildung

§ 5

Ausbildungstätigkeit

2. Teil
Dienstliche Grundausbildung

§ 6

Modul 1: Einführung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

§ 7

Modul 2: Allgemeine Grundausbildung

§ 8

Anmeldung zur allgemeinen Grundausbildung

§ 9

Modul 3: Besondere Grundausbildung

3. Teil
Prüfungsordnung

1. Abschnitt
Dienstprüfung für die allgemeine Grundausbildung

§ 10

Zulassung zur Dienstprüfung

§ 11

Dienstprüferinnen/ Dienstprüfer

§ 11a

Durchführung der Dienstprüfung

§ 12

Mündliche Dienstprüfung

§ 13

Bewertung des PrüfungserfolgesSchriftliche Dienstprüfung

§ 14

Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

2. Abschnitt
Fachprüfung für die besondere Grundausbildung

§ 15

Fachprüferinnen/Fachprüfer

§ 16

Vorbereitung der Fachprüfung

§ 17

Schriftliche Fachprüfung

§ 18

Mündliche Fachprüfung

§ 19

Bewertung des Prüfungserfolges

§ 20

Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

3. Abschnitt
Wiederholungsprüfung

§ 21

Prüfungssenat

4. Teil
Schlussbestimmungen

§ 22 Inkrafttreten

§ 23§ 22

AußerkrafttretenInkrafttreten

§ 22a

Inkrafttreten von Novellen

§ 23

Außerkrafttreten

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012

Stand vor dem 02.11.2012

In Kraft vom 01.08.2004 bis 02.11.2012

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2004 über die Grundausbildung der Landesbediensteten (StGAV)

Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2004

Änderung

LGBl. Nr. 103/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 22 bis 30 des Gesetzes über das Dienstrecht und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR), LGBl. Nr. 29/2003, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Umfang und Form der dienstlichen Grundausbildung

§ 3

Anrechenbarkeit externer Qualifikationen

§ 4

Teilnahme externer Personen an der allgemeinen Grundausbildung

§ 5

Ausbildungstätigkeit

2. Teil
Dienstliche Grundausbildung

§ 6

Modul 1: Einführung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

§ 7

Modul 2: Allgemeine Grundausbildung

§ 8

Anmeldung zur allgemeinen Grundausbildung

§ 9

Modul 3: Besondere Grundausbildung

3. Teil
Prüfungsordnung

1. Abschnitt
Dienstprüfung für die allgemeine Grundausbildung

§ 10

Zulassung zur Dienstprüfung

§ 11

Dienstprüferinnen/ Dienstprüfer

§ 11a

Durchführung der Dienstprüfung

§ 12

Mündliche Dienstprüfung

§ 13

Bewertung des PrüfungserfolgesSchriftliche Dienstprüfung

§ 14

Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

2. Abschnitt
Fachprüfung für die besondere Grundausbildung

§ 15

Fachprüferinnen/Fachprüfer

§ 16

Vorbereitung der Fachprüfung

§ 17

Schriftliche Fachprüfung

§ 18

Mündliche Fachprüfung

§ 19

Bewertung des Prüfungserfolges

§ 20

Prüfungsprotokoll und Prüfungszeugnis

3. Abschnitt
Wiederholungsprüfung

§ 21

Prüfungssenat

4. Teil
Schlussbestimmungen

§ 22 Inkrafttreten

§ 23§ 22

AußerkrafttretenInkrafttreten

§ 22a

Inkrafttreten von Novellen

§ 23

Außerkrafttreten

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012

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