§ 3 Stmk. BHV Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften

Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften lauten wie folgt:

 

Bezirkshauptmannschaft

Sitz

Bruck-Mürzzuschlag

Bruck an der Mur

Deutschlandsberg

Deutschlandsberg

Graz-Umgebung

Graz

Hartberg-Fürstenfeld

Hartberg

Murtal

Judenburg

Leibnitz

Leibnitz

Leoben

Leoben

Liezen

Liezen

Murau

Murau

Südoststeiermark

Feldbach

Voitsberg

Voitsberg

Weiz

Weiz

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften lauten wie folgt:

 

Bezirkshauptmannschaft

Sitz

Bruck-Mürzzuschlag

Bruck an der Mur

Deutschlandsberg

Deutschlandsberg

Graz-Umgebung

Graz

Hartberg-Fürstenfeld

Hartberg

Murtal

Judenburg

Leibnitz

Leibnitz

Leoben

Leoben

Liezen

Liezen

Murau

Murau

Südoststeiermark

Feldbach

Voitsberg

Voitsberg

Weiz

Weiz

 

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