§ 3 StPHG (weggefallen)

Personalausstattungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2017 bis 31.12.9999
Teilzeitbeschäftigte, stundenweise eingesetztes Personal sowie Beschäftigte, die neben Pflege und Betreuung auch andere Aufgaben im Rahmen des Pflegeheimbetriebes versehen (Mischdienste), sind bei der Berechnung des Personalschlüssels entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß in der unmittelbaren Pflege und Betreuung zu bewerten§ 3 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2017

In Kraft vom 01.10.2009 bis 30.11.2017
Teilzeitbeschäftigte, stundenweise eingesetztes Personal sowie Beschäftigte, die neben Pflege und Betreuung auch andere Aufgaben im Rahmen des Pflegeheimbetriebes versehen (Mischdienste), sind bei der Berechnung des Personalschlüssels entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß in der unmittelbaren Pflege und Betreuung zu bewerten§ 3 StPHG seit 30.11.2017 weggefallen.

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