§ 4 StKBFG (weggefallen)

StKBFG-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.2023 bis 31.12.9999
Abweichend von § 3c § 4 StKBFGwird für alle Kinder, die mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2011/2012 eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, das Fristende zur Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise und sonstigen erforderlichen Nachweise gemäß § 3b mit 30 seit 10.09.2023 weggefallen. September 2011 festgesetzt, in begründeten Ausnahmefällen auch später.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011

Stand vor dem 10.09.2023

In Kraft vom 12.09.2011 bis 10.09.2023
Abweichend von § 3c § 4 StKBFGwird für alle Kinder, die mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2011/2012 eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, das Fristende zur Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise und sonstigen erforderlichen Nachweise gemäß § 3b mit 30 seit 10.09.2023 weggefallen. September 2011 festgesetzt, in begründeten Ausnahmefällen auch später.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011

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