§ 19 KM-VOLuFw Inkrafttreten von Novellen

Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.01.2007 bis 31.12.9999

Die Änderungen des § 15 und § 16 Abs. 2 lit. b durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.01.2007 bis 31.12.9999

Die Änderungen des § 15 und § 16 Abs. 2 lit. b durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007

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