Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) Fundstelle

Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2005 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über den Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2005

Änderung

LGBl. Nr. 7/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 123 und 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 – STLAO 2001, LGBl.Nr.39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2005 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über den Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2005

Änderung

LGBl. Nr. 7/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 123 und 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 – STLAO 2001, LGBl.Nr.39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet:

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