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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012 über Inhalt und Form der Veranstaltungsformulare und die Bestätigung der Registrierung (Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 – VFVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 101/2012
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 5 und § 26 Abs. 4 und 5 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, wird verordnet:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012 über Inhalt und Form der Veranstaltungsformulare und die Bestätigung der Registrierung (Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 – VFVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 101/2012
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 5 und § 26 Abs. 4 und 5 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, wird verordnet: