§ 9 StGAV Modul 3: Besondere Grundausbildung

Grundausbildung der Landesbediensteten

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 10 sind verpflichtet, zusätzlich zur allgemeinen Grundausbildung eine besondere Grundausbildung zu absolvieren.

(2) Die besondere Grundausbildung erfolgt durch praktische Verwendung am Arbeitsplatz. Die Dienststellenleiterin/Der Dienststellenleiter hat sicherzustellen, dass der/dem Bediensteten das erforderliche Wissen in fachlicher und persönlicher Hinsicht vermittelt wird. Insbesondere ist dabei der Besuch von Seminaren, die von der Landesverwaltungsakademie angeboten werden, zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Arbeit im Fachgebiet auch durch Vertiefung und Spezialisierung unterstützt werden, indem z. B. die Durchführung von Projekten, die auch interdisziplinär sein können, gefördert wird.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 10 sind verpflichtet, zusätzlich zur allgemeinen Grundausbildung eine besondere Grundausbildung zu absolvieren.

(2) Die besondere Grundausbildung erfolgt durch praktische Verwendung am Arbeitsplatz. Die Dienststellenleiterin/Der Dienststellenleiter hat sicherzustellen, dass der/dem Bediensteten das erforderliche Wissen in fachlicher und persönlicher Hinsicht vermittelt wird. Insbesondere ist dabei der Besuch von Seminaren, die von der Landesverwaltungsakademie angeboten werden, zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Arbeit im Fachgebiet auch durch Vertiefung und Spezialisierung unterstützt werden, indem z. B. die Durchführung von Projekten, die auch interdisziplinär sein können, gefördert wird.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten