Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung (Stmk. BHV) Fundstelle

Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2012 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2012

Änderung

LGBl. Nr. 99/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, zuletzt in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, und des § 1 Abs. 3 des Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftengesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, wird – hinsichtlich §§ 2, 5 und 6 mit Zustimmung der Bundesregierung – verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2012 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2012

Änderung

LGBl. Nr. 99/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, zuletzt in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, und des § 1 Abs. 3 des Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftengesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, wird – hinsichtlich §§ 2, 5 und 6 mit Zustimmung der Bundesregierung – verordnet:

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