§ 22 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.10.2020 bis 31.12.9999
(1) Mit Inkrafttreten des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes§ 22 Stmk. LWG 2004 tritt das Gesetz vom 13seit 13.10.2020 weggefallen. Mai 1986 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Steiermärkisches Landesweinbaugesetz), LGBl. Nr. 60/1986 außer Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Juni 2004, in Kraft.

Stand vor dem 13.10.2020

In Kraft vom 04.06.2004 bis 13.10.2020
(1) Mit Inkrafttreten des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes§ 22 Stmk. LWG 2004 tritt das Gesetz vom 13seit 13.10.2020 weggefallen. Mai 1986 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Steiermärkisches Landesweinbaugesetz), LGBl. Nr. 60/1986 außer Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Juni 2004, in Kraft.

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