§ 6 Stmk. BHV Außerkrafttreten

Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark, LGBl. Nr. 103/2011, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark, LGBl. Nr. 103/2011, außer Kraft.

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