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(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 4 sind verpflichtet, zusätzlich zum Einführungstag die allgemeine Grundausbildung zu absolvieren.
(2) In der allgemeinen Grundausbildung ist den Bediensteten das erforderliche Grundwissen für ihr Aufgaben- und Einsatzgebiet zu vermitteln.
(3) Im Rahmen der allgemeinen Grundausbildung werden folgende Ausbildungskurse angeboten:
1. | Ausbildungskurs I: für Bedienstete der Gehaltsklassen 4 bis 9 der Wirkungsbereiche „Technik/Handwerk“ und „Fachdienste“; | |||||||||
2. | Ausbildungskurs II: für Bedienstete der Gehaltsklassen 4 bis 9 des Wirkungsbereiches „Allgemeine Verwaltung“; | |||||||||
3. | Ausbildungskurs III: für Bedienstete ab der Gehaltsklasse 10 der Wirkungsbereiche „Allgemeine Verwaltung“ (ausgenommen „Rechtskundiger Verwaltungsdienst“), „Technik/Handwerk“ und „Fachdienste“; | |||||||||
4. | Ausbildungskurs IV: für Bedienstete des „Rechtskundigen Verwaltungsdienstes“ ab der Gehaltsklasse 10 des Wirkungsbereiches „Allgemeine Verwaltung“. |
(4) Die Ausbildungskurse der allgemeinen Grundausbildung umfassen die in der Tabelle ersichtlichen Inhalte und Stundenzahlen. Wenn der Ausbildungsbedarf sich ändert, können die Inhalte sowie die -Stundenzahl entsprechend abgeändert oder ergänzt werden. Die prüfungsrelevante Gesamtstundenzahl darf dabei um höchstens 30 % verändert werden.
Inhalte: | Kurs I | Kurs II | Kurs III | Kurs IV |
Behördenorganisation | X | X | X | X |
Verfassungsrecht | X | X | X | X |
Dienstrecht | X | X | X | X |
Arbeitsunfallverhütung* | X |
|
|
|
Verfahrensrecht |
| X | X | X |
Finanzrecht |
| X | X | X |
Haushaltsrecht |
| X | X | X |
Kostenrechnung |
| X | X | X |
Rechtschreibetraining* |
| X |
|
|
Europarecht |
|
| X | X |
Verwaltungsmanagement |
|
| X | X |
Betriebswirtschaftliche Grundlagen |
|
| X | X |
Projektmanagement |
|
| X | X |
Vertiefung: Vergaberecht, Verhandlungsteams*, Normenwesen, Verfahrensrecht, Verwaltungsstrafrecht |
|
| X |
|
Prüfungsrelevante Gesamtstundenzahl | 16 | 54 | 114 | 80 |
Prüfungsurlaub in Werktagen | 3 | 8 | 10 | 10 |
* nicht prüfungsrelevant
(1) Alle Bediensteten ab der Gehaltsklasse 4 sind verpflichtet, zusätzlich zum Einführungstag die allgemeine Grundausbildung zu absolvieren.
(2) In der allgemeinen Grundausbildung ist den Bediensteten das erforderliche Grundwissen für ihr Aufgaben- und Einsatzgebiet zu vermitteln.
(3) Im Rahmen der allgemeinen Grundausbildung werden folgende Ausbildungskurse angeboten:
1. | Ausbildungskurs I: für Bedienstete der Gehaltsklassen 4 bis 9 der Wirkungsbereiche „Technik/Handwerk“ und „Fachdienste“; | |||||||||
2. | Ausbildungskurs II: für Bedienstete der Gehaltsklassen 4 bis 9 des Wirkungsbereiches „Allgemeine Verwaltung“; | |||||||||
3. | Ausbildungskurs III: für Bedienstete ab der Gehaltsklasse 10 der Wirkungsbereiche „Allgemeine Verwaltung“ (ausgenommen „Rechtskundiger Verwaltungsdienst“), „Technik/Handwerk“ und „Fachdienste“; | |||||||||
4. | Ausbildungskurs IV: für Bedienstete des „Rechtskundigen Verwaltungsdienstes“ ab der Gehaltsklasse 10 des Wirkungsbereiches „Allgemeine Verwaltung“. |
(4) Die Ausbildungskurse der allgemeinen Grundausbildung umfassen die in der Tabelle ersichtlichen Inhalte und Stundenzahlen. Wenn der Ausbildungsbedarf sich ändert, können die Inhalte sowie die -Stundenzahl entsprechend abgeändert oder ergänzt werden. Die prüfungsrelevante Gesamtstundenzahl darf dabei um höchstens 30 % verändert werden.
Inhalte: | Kurs I | Kurs II | Kurs III | Kurs IV |
Behördenorganisation | X | X | X | X |
Verfassungsrecht | X | X | X | X |
Dienstrecht | X | X | X | X |
Arbeitsunfallverhütung* | X |
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Verfahrensrecht |
| X | X | X |
Finanzrecht |
| X | X | X |
Haushaltsrecht |
| X | X | X |
Kostenrechnung |
| X | X | X |
Rechtschreibetraining* |
| X |
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Europarecht |
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| X | X |
Verwaltungsmanagement |
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| X | X |
Betriebswirtschaftliche Grundlagen |
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| X | X |
Projektmanagement |
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| X | X |
Vertiefung: Vergaberecht, Verhandlungsteams*, Normenwesen, Verfahrensrecht, Verwaltungsstrafrecht |
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| X |
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Prüfungsrelevante Gesamtstundenzahl | 16 | 54 | 114 | 80 |
Prüfungsurlaub in Werktagen | 3 | 8 | 10 | 10 |
* nicht prüfungsrelevant