§ 23 StGAV Außerkrafttreten

Grundausbildung der Landesbediensteten

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

Verordnung über die Dienstprüfung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung, LGBl. Nr. 177/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2000,

2.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Fachdienst der Erzieher und der Lehrmeister, LGBl. Nr. 19/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 44/1986,

3.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Gehobenen Dienst der Erzieher, LGBl. Nr. 20/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 6/1987.

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

Verordnung über die Dienstprüfung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung, LGBl. Nr. 177/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2000,

2.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Fachdienst der Erzieher und der Lehrmeister, LGBl. Nr. 19/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 44/1986,

3.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Gehobenen Dienst der Erzieher, LGBl. Nr. 20/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 6/1987.

 

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten