§ 3 StGAV Anrechenbarkeit externer Qualifikationen

Grundausbildung der Landesbediensteten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

Eine Anrechnung von anderweitigen Ausbildungen, Qualifikationen, Berufserfahrungen und selbstständigen Arbeiten auf die Grundausbildung ist bei der Dienstbehörde zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls dem Ansuchen auf Zulassung zur Grundausbildung beizulegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999

Eine Anrechnung von anderweitigen Ausbildungen, Qualifikationen, Berufserfahrungen und selbstständigen Arbeiten auf die Grundausbildung ist bei der Dienstbehörde zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls dem Ansuchen auf Zulassung zur Grundausbildung beizulegen.

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