Anl. 3 KM-VOLuFw

Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2005 bis 31.12.9999

Grenzwerte berufsbedingter Exposition (§ 15)

 

Bezeichnung des Arbeitsstoffs

EINECS1

CAS2

Grenzwerte

Hinweis

Übergangsmaßnahmen

mg/m3 3

ppm4

Benzol

200-753-7

71-43-2

3,255

15

Haut6

Grenzwert: 3 ppm

(= 9,75 mg/m3) bis zum 27. Juni 2003

Vinylchloridmonomer

200-831-0

75-01-4

7,775

35

Hartholzstäube

5,005, 7

1

EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe.

2

CAS: Chemical Abstract Service Number.

3

mg/m3 = Milligramm pro Kubikmeter Luft bei 20 °C und 101,3 kPa (760 mm Quecksilbersäule).

4

ppm = Volumenteile pro Million in Luft (ml/m3).

5

Gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeitraums von acht Stunden.

6

Deutliche Erhöhung der Gesamtbelastung des Körpers durch dermale Exposition möglich.

7

Einatembarer Anteil: wenn Hartholzstäube mit anderen Holzstäuben gemischt werden, gilt der Grenzwert für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2005 bis 31.12.9999

Grenzwerte berufsbedingter Exposition (§ 15)

 

Bezeichnung des Arbeitsstoffs

EINECS1

CAS2

Grenzwerte

Hinweis

Übergangsmaßnahmen

mg/m3 3

ppm4

Benzol

200-753-7

71-43-2

3,255

15

Haut6

Grenzwert: 3 ppm

(= 9,75 mg/m3) bis zum 27. Juni 2003

Vinylchloridmonomer

200-831-0

75-01-4

7,775

35

Hartholzstäube

5,005, 7

1

EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe.

2

CAS: Chemical Abstract Service Number.

3

mg/m3 = Milligramm pro Kubikmeter Luft bei 20 °C und 101,3 kPa (760 mm Quecksilbersäule).

4

ppm = Volumenteile pro Million in Luft (ml/m3).

5

Gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeitraums von acht Stunden.

6

Deutliche Erhöhung der Gesamtbelastung des Körpers durch dermale Exposition möglich.

7

Einatembarer Anteil: wenn Hartholzstäube mit anderen Holzstäuben gemischt werden, gilt der Grenzwert für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube.

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