§ 1 Stmk. BHV Politische Bezirke

Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Das Land Steiermark gliedert sich – abgesehen von Graz als Stadt mit eigenem Statut – in die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Murtal, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Das Land Steiermark gliedert sich – abgesehen von Graz als Stadt mit eigenem Statut – in die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Murtal, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz.

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