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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Inhaltsverzeichnis
BaSAG
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Inhaltsverzeichnis
1. Teil Allgemeine Bestimmungen
(§§ 1 – 3a)
§ 1 BaSAG Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 BaSAG Begriffsbestimmungen
§ 3 BaSAG Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
§ 3a BaSAG Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
2. Teil Vorbereitung
(§§ 4 – 43)
1. Hauptstück Sanierungs- und Abwicklungsplanung
(§§ 4 – 26)
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
(§§ 4 – 7)
§ 4 BaSAG Festlegung der Planinhalte
§ 4a BaSAG Meldungen
§ 5 BaSAG Widerruf vereinfachter Anforderungen
§ 6 BaSAG Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
§ 7 BaSAG Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
2. Abschnitt Sanierungsplanung
(§§ 8 – 18)
§ 8 BaSAG Sanierungsplan
§ 9 BaSAG Inhalt des Sanierungsplans
§ 10 BaSAG Indikatoren des Sanierungsplans
§ 11 BaSAG Aktualisierung des Sanierungsplans
§ 12 BaSAG Bewertung des Sanierungsplans
§ 13 BaSAG Verbesserung des Sanierungsplans
§ 14 BaSAG Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
§ 15 BaSAG Gruppensanierungsplan
§ 16 BaSAG Inhalt des Gruppensanierungsplans
§ 17 BaSAG Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 18 BaSAG Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
3. Abschnitt Abwicklungsplanung
(§§ 19 – 26)
§ 19 BaSAG Abwicklungsplan
§ 20 BaSAG Inhalt des Abwicklungsplans
§ 21 BaSAG Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
§ 22 BaSAG Gruppenabwicklungsplan
§ 23 BaSAG Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
§ 24 BaSAG Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
§ 25 BaSAG Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 26 BaSAG Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
2. Hauptstück Abwicklungsfähigkeit
(§§ 27 – 31)
§ 27 BaSAG Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
§ 28 BaSAG Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
§ 28a BaSAG Ausschüttungsbeschränkungen
§ 29 BaSAG Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
§ 30 BaSAG Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
§ 31 BaSAG Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen
3. Hauptstück Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
(§§ 32 – 43)
§ 32 BaSAG Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 33 BaSAG Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 34 BaSAG Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 35 BaSAG Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 36 BaSAG Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
§ 37 BaSAG Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
§ 38 BaSAG Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 39 BaSAG Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
§ 40 BaSAG Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 41 BaSAG Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
§ 42 BaSAG Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 43 BaSAG Offenlegungspflichten
3. Teil Frühzeitiges Eingreifen
(§§ 44 – 47a)
§ 44 BaSAG Frühinterventionsmaßnahmen
§ 45 BaSAG Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
§ 46 BaSAG Vorläufiger Verwalter
§ 47 BaSAG Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
§ 47a BaSAG Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
4. Teil Abwicklung
(§§ 48 – 123a)
1. Hauptstück Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
(§§ 48 – 53)
§ 48 BaSAG Abwicklungsziele
§ 49 BaSAG Voraussetzungen für eine Abwicklung
§ 50 BaSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 51 BaSAG Ausfall eines Instituts
§ 52 BaSAG Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 53 BaSAG Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
2. Hauptstück Bewertung
(§§ 54 – 57)
§ 54 BaSAG Allgemeine Bestimmungen
§ 55 BaSAG Bewertungskriterien und Unterlagen
§ 56 BaSAG Zweck der Bewertung
§ 57 BaSAG Vorläufige und abschließende Bewertung
3. Hauptstück Abwicklungsbefugnisse
(§§ 58 – 69)
§ 58 BaSAG Allgemeine Befugnisse
§ 59 BaSAG Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
§ 60 BaSAG Parteiwechsel
§ 61 BaSAG Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 62 BaSAG Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
§ 63 BaSAG Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
§ 64 BaSAG Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
§ 65 BaSAG Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
§ 66 BaSAG Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
§ 66a BaSAG Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern
§ 67 BaSAG Steuerungsübernahme
§ 67a BaSAG Steuerungsmaßnahmen
§ 68 BaSAG Abwicklungsverwalter
§ 69 BaSAG Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
4. Hauptstück Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
(§§ 70 – 73)
§ 70 BaSAG Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 71 BaSAG Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 72 BaSAG Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
§ 73 BaSAG Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
5. Hauptstück Abwicklungsinstrumente
(§§ 74 – 105)
1. Abschnitt Allgemeines
(§§ 74 – 74)
§ 74 BaSAG Allgemeine Grundsätze
2. Abschnitt Instrument der Unternehmensveräußerung
(§§ 75 – 77)
§ 75 BaSAG Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 76 BaSAG Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 77 BaSAG Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
3. Abschnitt Instrument des Brückeninstituts
(§§ 78 – 81)
§ 78 BaSAG Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
§ 79 BaSAG Das Brückeninstitut
§ 80 BaSAG Betrieb des Brückeninstituts
§ 81 BaSAG Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
4. Abschnitt Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
(§§ 82 – 84)
§ 82 BaSAG Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
§ 83 BaSAG Die Abbaueinheit
§ 84 BaSAG Betrieb der Abbaueinheit
5. Abschnitt Instrument der Gläubigerbeteiligung
(§§ 85 – 94)
§ 85 BaSAG Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86 BaSAG Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86a BaSAG Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden
§ 87 BaSAG Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 88 BaSAG Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
§ 89 BaSAG Behandlung der Anteilseigner
§ 90 BaSAG Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
§ 91 BaSAG Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 92 BaSAG Umwandlungsquote
§ 93 BaSAG Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
§ 94 BaSAG Anforderungen an den Reorganisationsplan
6. Abschnitt Weitere Bestimmungen
(§§ 95 – 99)
§ 95 BaSAG Wirksamwerden
§ 96 BaSAG Widerruf der Zulassung zum Handel
§ 97 BaSAG Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
§ 97a BaSAG Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
§ 98 BaSAG Vertragliche Anerkennung in Drittländern
§ 99 BaSAG Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen
7. Abschnitt Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
(§§ 100 – 105d)
§ 100 BaSAG Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 101 BaSAG Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
§ 102 BaSAG Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 103 BaSAG Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten
§ 104 BaSAG Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
§ 105 BaSAG Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
§ 105a BaSAG Ausnahmen für Kreditinstitute-Verbünde
§ 105b BaSAG Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 105c BaSAG Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 105d BaSAG Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
6. Hauptstück Schutzbestimmungen
(§§ 106 – 113)
§ 106 BaSAG Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 107 BaSAG Bewertung unterschiedlicher Behandlung
§ 108 BaSAG Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
§ 109 BaSAG Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
§ 110 BaSAG Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
§ 111 BaSAG Schutz von Sicherungsvereinbarungen
§ 112 BaSAG Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
§ 113a BaSAG Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen
§ 113 BaSAG Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
7. Hauptstück Verfahren
(§§ 114 – 119)
§ 114 BaSAG Mitteilungspflichten
§ 115 BaSAG Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
§ 116a BaSAG Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises
§ 116 BaSAG Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
§ 117 BaSAG Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
§ 118 BaSAG Rechtsmittelverfahren
§ 119a BaSAG Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde
§ 119 BaSAG Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
8. Hauptstück Geheimhaltung und Informationsaustausch
(§§ 120 – 123a)
§ 120 BaSAG Geheimhaltung
§ 121 BaSAG Zulässiger Informationsaustausch
§ 122 BaSAG Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
§ 123d BaSAG Beitragsgebarung und -verwaltung
§ 123c BaSAG Brückenfinanzierung
§ 123b BaSAG Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
§ 123a BaSAG Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds
5. Teil Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
(§§ 123 – 132)
§ 123 BaSAG Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 124 BaSAG Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 125 BaSAG Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 126 BaSAG Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 127 BaSAG Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
§ 128 BaSAG Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
§ 129 BaSAG Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
§ 130 BaSAG Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
§ 131 BaSAG Rang in der Insolvenzrangfolge
§ 132 BaSAG Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
6. Teil Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
(§§ 133 – 146)
1. Abschnitt Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
(§§ 133 – 138)
§ 133 BaSAG Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
§ 134 BaSAG Abwicklungskollegien
§ 135 BaSAG Mitglieder des Abwicklungskollegiums
§ 136 BaSAG Organisation des Abwicklungskollegiums
§ 137 BaSAG Europäische Abwicklungskollegien
§ 138 BaSAG Informationsaustausch zwischen Behörden
2. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
(§§ 139 – 143)
§ 139 BaSAG Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
§ 140 BaSAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 141 BaSAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 142 BaSAG Gruppenabwicklungskonzept
§ 143 BaSAG Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
3. Abschnitt Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
(§§ 144 – 146)
§ 144 BaSAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 145 BaSAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 146 BaSAG Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
7. Teil Beziehungen zu Drittländern
(§§ 147 – 151)
§ 147 BaSAG Abkommen mit Drittländern
§ 148 BaSAG Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
§ 149 BaSAG Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
§ 150 BaSAG Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
§ 151 BaSAG Abwicklung von EU-Zweigstellen
8. Teil Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
(§§ 152 – 159)
§ 152 BaSAG Strafbestimmungen
§ 153 BaSAG Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
§ 154 BaSAG (weggefallen)
§ 155 BaSAG Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
§ 156 BaSAG Meldungen an die EBA
§ 157 BaSAG Sonstige Maßnahmen
§ 158b BaSAG Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses
§ 158a BaSAG Empfehlungen des Ausschusses
§ 158 BaSAG Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
§ 159 BaSAG Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
9. Teil Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
(§§ 160 – 168)
§ 160 BaSAG Kostenbestimmung
§ 161 BaSAG Übergangsbestimmungen
§ 162 BaSAG Abbaugesellschaft
§ 163 BaSAG Sprachliche Gleichbehandlung
§ 164 BaSAG Verweise
§ 165 BaSAG Gebühren und Abgaben
§ 166 BaSAG Vollziehung
§ 167 BaSAG Inkrafttreten und Anwendung
§ 168 BaSAG Umsetzungshinweis
Anlagen
(§§ Anl. 4 – Anl. 3)
Anl. 4 BaSAG
Anl. 1 BaSAG
Anl. 2 BaSAG
Anl. 3 BaSAG
Artikel
(§§ Art. 1 – Art. 1)
Art. 1 BaSAG
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) Fundstelle
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