Eine finanzielle Unterstützung durch ein Unternehmen einer Gruppe aufgrund einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nach Maßgabe der §§ 39 bis 43 nur gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden: Eine finanzielle Unterstützung durch ein Unternehmen einer Gruppe aufgrund einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nach Maßgabe der Paragraphen 39 bis 43 nur gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden:
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