§ 47 WWFSG 1989

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2024 bis 31.12.9999
Paragraph 47,

entfällt; LGBl. Nr. 67/2006 vom 22.12.2006 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2006, vom 22.12.2006

Stand vor dem 29.02.2024

In Kraft vom 01.01.2014 bis 29.02.2024
Paragraph 47,

entfällt; LGBl. Nr. 67/2006 vom 22.12.2006 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2006, vom 22.12.2006

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