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entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. 4 anzuschließenFebruar 2024 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. Ausländer haben noch zusätzlich den Nachweis (Aufenthaltstitel7 aus 2024, Aufenthaltsbewilligung) über ihren 5-jährigen ständig legalen Aufenthalt in Österreich zu erbringen.
(2) Die §§ 2, 20 Absvom 7. 2 letzter Satz und Abs. 3, §§ 21, 25, 27 und 28 Abs. 3 sowie § 30a gelten sinngemäß.Februar 2024
entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. 4 anzuschließenFebruar 2024 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. Ausländer haben noch zusätzlich den Nachweis (Aufenthaltstitel7 aus 2024, Aufenthaltsbewilligung) über ihren 5-jährigen ständig legalen Aufenthalt in Österreich zu erbringen.
(2) Die §§ 2, 20 Absvom 7. 2 letzter Satz und Abs. 3, §§ 21, 25, 27 und 28 Abs. 3 sowie § 30a gelten sinngemäß.Februar 2024