Art. 3 § 12 Wr. PartFG

Wiener Parteienförderungsgesetz 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Regelungen betreffend Förderung politischer Parteien im Sinne dieses Gesetzes in Wien.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2023
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Regelungen betreffend Förderung politischer Parteien im Sinne dieses Gesetzes in Wien.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten