Art. 3 § 12 Wr. PartFG (weggefallen)

Wiener Parteienförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz tritt mit 1Art. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Regelungen betreffend Förderung politischer Parteien im Sinne dieses Gesetzes in Wien3 § 12 Wr. PartFG seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2023
Dieses Gesetz tritt mit 1Art. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Regelungen betreffend Förderung politischer Parteien im Sinne dieses Gesetzes in Wien3 § 12 Wr. PartFG seit 31.12.2023 weggefallen.

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