§ 57 W-BG 1995 (weggefallen)

Wiener Bezügegesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2023 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 57 W-BG 1995 seit 13.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 13.12.2023

In Kraft vom 14.12.2022 bis 13.12.2023
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 57 W-BG 1995 seit 13.12.2023 weggefallen.

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