Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Wohnbeihilfe im Sinne des I. Hauptstückes darf gewährt werden:
|
| |||||||||
|
|
(3) Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Juristische Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Unternehmen und Vermögensmassen mit dem Sitz in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sind solchen mit dem Sitz im Inland gleichgestellt.
(5) Vom Erhalt von Förderungsmitteln sind ausgeschlossen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Wohnbeihilfe im Sinne des I. Hauptstückes darf gewährt werden:
|
| |||||||||
|
|
(3) Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Juristische Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Unternehmen und Vermögensmassen mit dem Sitz in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sind solchen mit dem Sitz im Inland gleichgestellt.
(5) Vom Erhalt von Förderungsmitteln sind ausgeschlossen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|