§ 19 VGW-DRG Funktionszulage

Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDen Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern gebührt zur Abgeltung aller mit der Funktionsausübung verbundenen qualitativen Mehrleistungen eine monatliche Funktionszulage im Ausmaß von 644,41703,37 Euro.
  2. (2)Absatz 2Die Funktionszulage gemäß Abs. 1 ist eine Leistungszulage im Sinn des § 37a Abs. 1 Z 3 BO 1994. Sie ist gemäß § 2 Abs. 1 des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995, LGBl. Nr. 72, für dieDie Funktionszulage gemäß Absatz eins, ist eine Leistungszulage im Sinn des Paragraph 37 a, Absatz eins, Ziffer 3, BO 1994. Sie ist gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995, Landesgesetzblatt Nr. 72, für die
  1. (3)Absatz 3Lautet die Beurteilung gemäß § 18 Abs. 3 auf „nicht entsprechend“, vermindert sich die Funktionszulage um die Hälfte.Lautet die Beurteilung gemäß Paragraph 18, Absatz 3, auf „nicht entsprechend“, vermindert sich die Funktionszulage um die Hälfte.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
  1. (1)Absatz einsDen Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern gebührt zur Abgeltung aller mit der Funktionsausübung verbundenen qualitativen Mehrleistungen eine monatliche Funktionszulage im Ausmaß von 644,41703,37 Euro.
  2. (2)Absatz 2Die Funktionszulage gemäß Abs. 1 ist eine Leistungszulage im Sinn des § 37a Abs. 1 Z 3 BO 1994. Sie ist gemäß § 2 Abs. 1 des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995, LGBl. Nr. 72, für dieDie Funktionszulage gemäß Absatz eins, ist eine Leistungszulage im Sinn des Paragraph 37 a, Absatz eins, Ziffer 3, BO 1994. Sie ist gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995, Landesgesetzblatt Nr. 72, für die
  1. (3)Absatz 3Lautet die Beurteilung gemäß § 18 Abs. 3 auf „nicht entsprechend“, vermindert sich die Funktionszulage um die Hälfte.Lautet die Beurteilung gemäß Paragraph 18, Absatz 3, auf „nicht entsprechend“, vermindert sich die Funktionszulage um die Hälfte.

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