§ 39 WLBG In- und Außer-Kraft-Treten

Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.

(3) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(4) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend § 3 sowie die Änderungen in den §§ 3 samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
  4. (4)Absatz 4Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend § 3 sowie die Änderungen in den §§ 3 samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend Paragraph 3, sowie die Änderungen in den Paragraphen 3, samt Überschrift, 6 Absatz 4 und 12 Absatz 3, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 10 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 4, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 2 Z 2, § 25 Abs. 1, Abs. 5 Z 2 und Abs. 8, § 25a Abs. 1 Einleitungssatz, § 25a Abs. 1 Z 4 und Z 5, Abs. 3 und Abs. 7, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 2, § 35 Abs. 2, 4, 5 und 6, § 36 Abs. 1 Z 6 und 12 sowie § 39 Abs. 5 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 39/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 18, Absatz eins bis 4, Paragraph 19, Absatz 4,, Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 2,, Paragraph 25, Absatz eins,, Absatz 5, Ziffer 2 und Absatz 8,, Paragraph 25 a, Absatz eins, Einleitungssatz, Paragraph 25 a, Absatz eins, Ziffer 4 und Ziffer 5,, Absatz 3 und Absatz 7,, Paragraph 26, Absatz 2,, Paragraph 30, Absatz 2,, Paragraph 35, Absatz 2,, 4, 5 und 6, Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer 6 und 12 sowie Paragraph 39, Absatz 5, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 39/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 13.12.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 13.12.2023
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.

(3) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(4) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend § 3 sowie die Änderungen in den §§ 3 samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
  4. (4)Absatz 4Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend § 3 sowie die Änderungen in den §§ 3 samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend Paragraph 3, sowie die Änderungen in den Paragraphen 3, samt Überschrift, 6 Absatz 4 und 12 Absatz 3, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 10 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 4, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 2 Z 2, § 25 Abs. 1, Abs. 5 Z 2 und Abs. 8, § 25a Abs. 1 Einleitungssatz, § 25a Abs. 1 Z 4 und Z 5, Abs. 3 und Abs. 7, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 2, § 35 Abs. 2, 4, 5 und 6, § 36 Abs. 1 Z 6 und 12 sowie § 39 Abs. 5 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 39/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 18, Absatz eins bis 4, Paragraph 19, Absatz 4,, Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 2,, Paragraph 25, Absatz eins,, Absatz 5, Ziffer 2 und Absatz 8,, Paragraph 25 a, Absatz eins, Einleitungssatz, Paragraph 25 a, Absatz eins, Ziffer 4 und Ziffer 5,, Absatz 3 und Absatz 7,, Paragraph 26, Absatz 2,, Paragraph 30, Absatz 2,, Paragraph 35, Absatz 2,, 4, 5 und 6, Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer 6 und 12 sowie Paragraph 39, Absatz 5, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 39/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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