Telekom-Bezügeverordnung 2013 (T-BVo) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsSind in einem Globalbudget Auszahlungen, welche die Obergrenze für Auszahlungen im Finanzierungshaushalt überschreiten, oder Aufwendungen, welche die Obergrenze für Aufwendungen im Ergebnisvoranschlag überschreiten, erforderlich, kann das haushaltsleitende Organ unter den Voraussetz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Antrag ist in der Regel je Gebarungsfall, insbesondere je Vorhaben (§ 57 BHG 2013), zu stellen. In dem Antrag sind die mit dem Gebarungsfall verbundenen Überschreitungen der Mittelverwendungsobergrenzen wie folgt gesondert darzustellen:Der Antrag ist in der Regel je Gebarungsfal... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Bedeckungsvorschlag im Finanzierungshaushalt gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 kommen in BetrachtAls Bedeckungsvorschlag im Finanzierungshaushalt gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, kommen in Betracht1.Ziffer einsMitteleinsparungen im Zusammenhang mit Mittelumschichtungen gemäß § 53... mehr lesen...
(1)Absatz einsFallen bei dem einer Mittelverwendungsüberschreitung zugrundeliegenden Gebarungsfall die Zeitpunkte, zu welchen ein finanzierungswirksamer Aufwand oder nicht finanzierungswirksamer Aufwand bewirkt wird (Ergebnishaushalt), und die Zeitpunkte der Fälligkeit der korrespondierenden Ausz... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnträge gemäß § 1 sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu enthalten:Anträge gemäß Paragraph eins, sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu enthalten:1.Ziffer einsdie Angabe der auf Euro und Eurocent berechn... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Berichte gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen auf Grundlage der von den haushaltsleitenden Organen in den Anträgen gemäß § 5 zu Verfügung gestellten Informationen zu erstellen. Darüber hinaus haben die hau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung samt Anlage tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die MVÜ-VO, BGBl. II Nr. 442/2012, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die MVÜ-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 442 aus 2012,, außer Kraft. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2013 mehr lesen...
gemäß § 5 MVÜ-VO 2013Antrag des/derNachweisung über überplanmäßige Mittelverwendungen im Jahr 20xx(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (§ 1 Z 1 SSEG), die unter österreichischer Flagge fahren und einen Seehafen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union anlaufen. Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (Paragra... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung gilt als1.Ziffer eins„Massengutschiff“:a.Litera aein Schiff, das als Eindecker mit oberen Seitentanks und Hopper-Seitentanks in Laderäumen gebaut wird und in erster Linie dafür bestimmt ist, Trockenmassengut in loser Schüttung zu befördern (Massengutsch... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Verantwortlichkeit für das sichere Be- und Entladen eines Massengutschiffes liegt beim Kapitän des Schiffes. mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Kapitän eines Massengutschiffes hat der Umschlagsanlage rechtzeitig vor der erwarteten Ankunftszeit des Schiffes an der Umschlagsanlage die Informationen gemäß Anhang III der Richtlinie 2001/96/EG zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sic... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Beginn des Ladens fester Massengüter hat der Kapitän sicherzustellen, dass er vom Verlader folgende Angaben erhalten hat:1.Ziffer einsAngaben zum Staufaktor der Ladung, zu den Verfahren für das Trimmen der Ladung, über die Wahrscheinlichkeit eines Übergehens der Ladung einsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Laden oder Löschen fester Massengüter hat der Kapitän im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage einen Lade- bzw. Löschplan zu erstellen, der beim Laden bzw. Löschen einzuhalten ist und sicherstellen soll, dass während des Be- bzw. Entladens die auf das Schiff ein... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Vor Beginn des Ladens bzw. Löschens ist vom Kapitän anhand der Leitlinien gemäß Anhang 4 des BLU-Codes gemeinsam mit dem Vertreter der Umschlagsanlage eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das Ergebnis ist in einer Sicherheitsprüfliste nach dem Muster gemäß Anhang 4 des BLU-... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang römisch IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Der Kapitän hat im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage sicherzustellen, dass zwischen Schiff und Umschlagsanlage für den Austausch von Informationen und für die Erteilung von Anordnungen eine wirksame und dauernde Nachrichtenverbindung eingerichtet ist. mehr lesen...
(1)Absatz einsDieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in § 1 Abs. 1 TSG beschriebenen Weise gehalten wird (Wildtiere) und sich in einem gemäß § 2 Abs. 1 kundgemachten Seuchengebiet aufhält.Dieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in Paragraph eins, Absatz eins, TSG be... mehr lesen...
(1)Absatz einsGebiete, in welchen beim Rotwildbestand auf Grundlage aktueller, statistisch aussagekräftiger wissenschaftlicher oder amtlicher Untersuchungen1.Ziffer einsder Erreger der Tuberkulose im Sinne der Rindertuberkuloseverordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der jeweils geltenden Fassung, (M... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird ein Seuchengebiet kundgemacht, hat der jeweilige Landeshauptmann unverzüglich unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft sowie unter Zuziehung von Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzten und nach Anhörung von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Jägerschaft eine ... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Bekämpfungsplan hat jedenfalls die Anordnung zu beinhalten, dass1.Ziffer einsdie Jagdausübungsberechtigten Auflagen zur Vermeidung der Ausbreitung der Seuche erfüllen müssen;2.Ziffer 2der Zuzug des Rotwilds zur Bekämpfungszone durch geeignete Maßnahmen (z.B. Lenkung, Kirrung,... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen gemäß Bekämpfungsplan erfolgreich abgeschlossen, gilt die Seuche als erloschen.(2)Absatz 2Der Landeshauptmann hat das Erlöschen der Seuche dem Bundesministerium für Gesundheit unter Anschluss eines Berichtes über den Bekämpfungserfolg ... mehr lesen...
Paragraph eins, Der Prospekt gemäß § 7 ImmoInvFG hat einen allgemeinen Hinweis auf den Charakter der Veranlagung sowie auf die damit verbundenen Risiken zu enthalten. In diesen Hinweis ist folgender Mindestinhalt gut sichtbar aufzunehmen: Der Prospekt gemäß Paragraph 7, ImmoInvFG hat einen allgem... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind nach Ablauf eines Finanzjahres die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die gemäß § 78 Abs. 2 BHG verfügbaren Ausgaben, so kann der Differenzbetrag als Rücklage gebildet und in späteren Finanzjahren vom haushaltsleitenden Organ ausgegeben werden. Dasselbe gilt für Ausgaben, die... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind folgende Rücklagen vorgesehen:1.Ziffer einsUntergliederungs-Rücklage (§ 53 Abs. 1 und 5 BHG);2.Ziffer 2Variable Ausgaben-Rücklage (§ 53 Abs. 2 BHG);3.Ziffer 3EU-Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 3 BHG);4.Ziffer 4Zweckgebundene Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 4 BHG);5.Ziffer 5Flexi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Reihenfolge der Ermittlung ist so vorzunehmen, dass zuerst die Rücklagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 bis 5 festzustellen sind und dann die Rücklage der jeweiligen Untergliederung.(2)Absatz 2Die Ermittlung der Rücklagen darf nach Maßgabe des § 53 BHG bis zum 30. Jänner des folgenden Fin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie ermittelten Rücklagen sind unter gesonderten siebenstelligen Kennzahlen nachzuweisen, für die die Konten des Kontenplanes des Bundes nicht heranzuziehen sind.(2)Absatz 2Die Rücklagen-Kennzahl hat in der ersten und zweiten Stelle die Rubrik und die Untergliederung, in der dritten... mehr lesen...
§ 5. Die Rücklagen sind vom Bundesminister für Finanzen nach Arten (§ 2 Abs. 1) und innerhalb dieser in der jeweiligen Detailgliederung auszuweisen. Darüber hinaus sind für jede Rücklageart der bis zum 30. Jänner des folgenden Finanzjahres ermittelte Stand sowie der Stand des Vorjahres und die Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden Rücklagen im Laufe eines Finanzjahres für Mehrausgaben benötigt, hat das haushaltsleitende Organ einen entsprechenden Antrag für überplanmäßige Ausgaben an den Bundesminister für Finanzen zu stellen. In diesem Antrag sind jedenfalls die siebenstellige Kennzahl der jeweiligen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.(2)Absatz 2§ 3 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 3 und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachu... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni 2012 wird, nach Maßgabe des § 11a Abs. 6 bis 9 ÖSG, für Anlagen, die auf Basis von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen elektrische Energie erzeugen und für die am 19. Oktober 2009 ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom durch die Ökostr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anträge auf Auszahlung der Zuschläge sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Ökostromabwicklungsstelle einzureichen.(2)Absatz 2Betreiber von Ökostromanlagen auf Basis von Biogas haben gemäß § 11a Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 3 ÖSG bei der Antra... mehr lesen...
Paragraph 3, Anlässlich der Auszahlung der Rohstoffzuschläge gemäß § 11a Abs. 7 ÖSG hat die Ökostromabwicklungsstelle die Anlagenbetreiber gemäß § 11a Abs. 9 ÖSG darauf hinzuweisen, dass bei einem betriebswirtschaftlich wirksamen Rückgang der Rohstoffpreise der Tatbestand der Überförderung erfüll... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 30.06.2012 mehr lesen...
Rundfunk- u Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen (RFEV) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Schiedsgerichtsgebührenverordnung (SchGVO) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Paragraph eins, Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2002 mehr lesen...