Rücklagen-Verordnung (RüLV) Fundstelle

Rücklagen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Regelung zum Vollzug der Rücklagen (Rücklagen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 462/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 388/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 53 Abs. 7 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2008, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Regelung zum Vollzug der Rücklagen (Rücklagen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 462/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 388/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 53 Abs. 7 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2008, wird verordnet:

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