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Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Erklärung internationaler Organisationen zur Sicherheitsorganisation (Sicherheitsorganisationen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 359/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Erklärung internationaler Organisationen zur Sicherheitsorganisation (Sicherheitsorganisationen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 359/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet: