§ 24b RFEV (weggefallen)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999
Inhaltliche Auflagen

§ 24b RFEV. (1weggefallen) Die Verbreitung von Darbietungen mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt ist verbotenseit 01.07.1997 weggefallen. Im übrigen kommen die Bestimmungen des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß zur Anwendung.

(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/1997)

Stand vor dem 30.06.1997

In Kraft vom 11.02.1997 bis 30.06.1997
Inhaltliche Auflagen

§ 24b RFEV. (1weggefallen) Die Verbreitung von Darbietungen mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt ist verbotenseit 01.07.1997 weggefallen. Im übrigen kommen die Bestimmungen des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß zur Anwendung.

(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/1997)

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