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§ 24b RFEV. (1weggefallen) Die Verbreitung von Darbietungen mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt ist verbotenseit 01.07.1997 weggefallen. Im übrigen kommen die Bestimmungen des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß zur Anwendung.
(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/1997)
§ 24b RFEV. (1weggefallen) Die Verbreitung von Darbietungen mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt ist verbotenseit 01.07.1997 weggefallen. Im übrigen kommen die Bestimmungen des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß zur Anwendung.
(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/1997)