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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Bekämpfung der Tuberkulose in Rotwildbeständen (Rotwild-Tbc-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 181/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 5 sowie des § 2c des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008 und die Novelle des Bundesministeriengesetzes BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Bekämpfung der Tuberkulose in Rotwildbeständen (Rotwild-Tbc-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 181/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 5 sowie des § 2c des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008 und die Novelle des Bundesministeriengesetzes BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet: