Rotwild-Tbc-Verordnung (RTbcV) Fundstelle

Rotwild-Tbc-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2011 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Bekämpfung der Tuberkulose in Rotwildbeständen (Rotwild-Tbc-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 181/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 5 sowie des § 2c des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008 und die Novelle des Bundesministeriengesetzes BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2011 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Bekämpfung der Tuberkulose in Rotwildbeständen (Rotwild-Tbc-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 181/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 5 sowie des § 2c des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008 und die Novelle des Bundesministeriengesetzes BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:

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