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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Be- und Entladen von Massengutschiffen (Massengutschiff-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 222/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes - SSEG, BGBl. Nr. 387/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2002 wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Be- und Entladen von Massengutschiffen (Massengutschiff-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 222/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes - SSEG, BGBl. Nr. 387/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2002 wird verordnet: