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Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs§ 1 T-BVo (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 6. Dezember 2012 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt: Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 6. Dezember 2012 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs§ 1 T-BVo (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 6. Dezember 2012 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt: Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 6. Dezember 2012 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt: