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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 19 RFEV. (1weggefallen) Im Falle des Erlöschens der Bewilligung ist die Empfangsanlage, die auf Grund der Bewilligung errichtet und betrieben worden ist, außer Betrieb zu setzen und abzutragenseit 01.01.2000 weggefallen.
(2) Erlischt die Bewilligung aus einem anderen Grund als dem des Verzichtes, ist die Bewilligungsurkunde unverzüglich nach dem Erlöschen einem Postamt zurückzustellen. Auf Verlangen ist über den weiteren Verbleib der Empfangsanlage Auskunft zu geben.
§ 19 RFEV. (1weggefallen) Im Falle des Erlöschens der Bewilligung ist die Empfangsanlage, die auf Grund der Bewilligung errichtet und betrieben worden ist, außer Betrieb zu setzen und abzutragenseit 01.01.2000 weggefallen.
(2) Erlischt die Bewilligung aus einem anderen Grund als dem des Verzichtes, ist die Bewilligungsurkunde unverzüglich nach dem Erlöschen einem Postamt zurückzustellen. Auf Verlangen ist über den weiteren Verbleib der Empfangsanlage Auskunft zu geben.