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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 30 RFEV seit 31.12.2018 weggefallen. (1) An Stelle des Teilnehmers kann eine andere Person in das Teilnehmerverhältnis eintreten. Das Verlangen nach Übertragung ist bei dem im § 28 Abs. 1 angegebenen Postamt schriftlich einzubringen.
(2) Die Übertragung wird wirksam, wenn sich die Post- und Telegraphenverwaltung dem bisherigen und dem neuen Teilnehmer gegenüber damit schriftlich einverstanden erklärt hat.
§ 30 RFEV seit 31.12.2018 weggefallen. (1) An Stelle des Teilnehmers kann eine andere Person in das Teilnehmerverhältnis eintreten. Das Verlangen nach Übertragung ist bei dem im § 28 Abs. 1 angegebenen Postamt schriftlich einzubringen.
(2) Die Übertragung wird wirksam, wenn sich die Post- und Telegraphenverwaltung dem bisherigen und dem neuen Teilnehmer gegenüber damit schriftlich einverstanden erklärt hat.