§ 7 RüLV Inkrafttreten

Rücklagen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2010 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.

(2) § 3 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 3 und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Stand vor dem 02.12.2010

In Kraft vom 01.01.2009 bis 02.12.2010

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.

(2) § 3 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 3 und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

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