Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Widerruf kann nur ausgesprochen werden, wenn
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(3) Widerruf und Verzicht sind an keine Frist gebundenseit 01.08.1997 weggefallen. Die Verzichtserklärung hat schriftlich bei der Fernmeldebehörde zu erfolgen, die die Bewilligung erteilt hat. Im Falle eines Widerrufes oder Verzichtes sind die Inhaber der Hauptbewilligungen (§ 2 Abs. 2 lit. a), deren Empfangsanlagen an die betreffende Antennenanlage angeschlossen sind, davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Bei Erlöschen der Bewilligung ist die Antennenanlage sofort außer Betrieb zu setzen und in angemessener Frist abzutragen.
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(2) Der Widerruf kann nur ausgesprochen werden, wenn
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(3) Widerruf und Verzicht sind an keine Frist gebundenseit 01.08.1997 weggefallen. Die Verzichtserklärung hat schriftlich bei der Fernmeldebehörde zu erfolgen, die die Bewilligung erteilt hat. Im Falle eines Widerrufes oder Verzichtes sind die Inhaber der Hauptbewilligungen (§ 2 Abs. 2 lit. a), deren Empfangsanlagen an die betreffende Antennenanlage angeschlossen sind, davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Bei Erlöschen der Bewilligung ist die Antennenanlage sofort außer Betrieb zu setzen und in angemessener Frist abzutragen.