Schwellenwerteverordnung 2012 (SVO) Fundstelle seit 01.01.2019 weggefallen. mehr lesen...
Publikationsmedienverordnung 2006 (PMV) Fundstelle seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...
Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (OSchG) Fundstelle seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...
Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (SOSchG) Fundstelle seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...
Nach Mitteilung des Schweizer Bundesrates haben folgende Staaten die vier Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert oder sind ihnen beigetreten: Datum der Hinterlegung der Staaten Ratifik... mehr lesen...
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. April 1954 über die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges.StF: BGBl. Nr. 85/1954 mehr lesen...
Diese Verordnung gilt für die der Aufsicht des Bundesministers für Unterricht und Kunst unterstehenden Schulen. mehr lesen...
(1) Gemäß § 57 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 werden zugewiesen: mitder Dienstzulagengruppe IIIIIIIVV1. Pädagogische Akademien, Religionspädagogische Akademienmehr als 400 Studierendenmehr als 300 Studierendenmehr als 200 Studierenden200 oder weniger Studierenden– der Dienstzulagengruppe IIIIIII... mehr lesen...
(1) Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe I wird für die Leiter folgender Schulen gemäß § 57 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 erhöht: um 7.5 vHum 15 vH1. Pädagogische Akademien, Religionspädagogische Akademienmit mehr als 700 Studierendenmit mehr als 1000 Studierenden2. Berufspädagogische Akade... mehr lesen...
Für die Einreihung der Schulen in die Dienstzulagengruppen gelten folgende weitere Bestimmungen:1.Sind einer mittleren oder höheren Schule eine oder mehrere Volks-, Haupt- oder Sonderschulklassen, Klassen der Polytechnischen Schulen, Berufsschulklassen, Kindergarten- oder Sonderkindergartenabteil... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1966, bezüglich des § 2 Abs. 3 jedoch mit 1. Jänner 1967 in Kraft.(2) Mit Ablauf des 31. August 1966 treten die Schulleiter-Zulagenverordnung 1956, BGBl. Nr. 235, und die Verordnung BGBl. Nr. 250/1962 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 au... mehr lesen...
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. Juli 1966 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung 1966)StF: BGBl. Nr. 192/1966 Änderung BGBl. Nr. 336/1968BGBl. Nr. 268/1970BGBl. Nr. 426/1971BGBl. Nr. 503/1977BGBl. Nr. 309/1981BGBl. Nr. 50... mehr lesen...
Die Verpflichtung zur Mitteilung von Daten über Leistungen des Bundessozialamtes als Leistende Stelle wird bis zum 31. Dezember 2015 verschoben. mehr lesen...
Die Verpflichtung zur Mitteilung von Transferzahlungen gemäß § 9 TDBG 2012 wird hinsichtlich der Mietzinsbeihilfe gemäß § 107 EStG 1988 bis zum 31. Dezember 2015 verschoben. mehr lesen...
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Leistungen nach dem Transparenzdatenbankgesetz (Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung)StF: BGBl. II Nr. 71/2013 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenb... mehr lesen...
(1) Im Betrieb der Transparenzdatenbank erfolgt die elektronische Kommunikation über das Transparenzportal. Die elektronische Kommunikation über das Transparenzportal als leistungsdefinierende Stelle (§ 15 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012), leistende Stelle (... mehr lesen...
Leistungsdefinierende und leistende Stellen haben ihre Meldungen der Leistungsangebote bzw. Mitteilungen der Leistungen über das im Transparenzportal angebotene Dialogverfahren oder im Weg einer Datenstromübermittlung nach dem Stand der Technik entsprechenden Spezifikationen (§ 3) vorzunehmen. mehr lesen...
Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:1.das Portalverbundprotokoll (PVP) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,2.die Sicherheitsklassen (SecClass) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,3.die Schnittstellenbeschreibung für die Mitteilung von Leistungsdaten für die Übermi... mehr lesen...
Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (§ 33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weit... mehr lesen...
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über den Betrieb der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals (Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung)StF: BGBl. II Nr. 72/2013 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, B... mehr lesen...
(1) Das Personalkapazitätscontrolling umfasst alle Maßnahmen, die der Unterstützung der Planung, Umsetzung und Kontrolle der Personalsteuerung des Bundes dienen und beinhaltet jedenfalls:1.das Controlling der mittelverwendungswirksamen Personalkapazitäten (Vollbeschäftigtenäquivalente), der binde... mehr lesen...
(1) Ziel des Personalkapazitätscontrollings ist es, insbesondere die Einhaltung der personalwirtschaftlichen Zielsetzungen der Bundesregierung zu erreichen. Jedenfalls einzuhalten sind folgende Obergrenzen:1.die im zuletzt beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz vorgesehenen Grundzüge des Personal... mehr lesen...
(1) Das ressortübergreifende Personalkapazitätscontrolling wird von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler durchgeführt und dient als Unterstützung für eine bundesweite Personalsteuerung. Das ressortinterne Personalkapazitätscontrolling wird von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 20... mehr lesen...
(1) Das ressortübergreifende Controlling der mittelverwendungswirksamen Vollbeschäftigtenäquivalente insbesondere im Zusammenhang mit den bindenden Zielwerten nach § 44 Abs. 3 BHG 2013 und den im Personalplan ausgewiesenen Planstellenobergrenzen je Untergliederung erfolgt durch die Bundeskanzleri... mehr lesen...
(1) Das Controlling der Geschlechterverteilung im Bundesdienst erfolgt insbesondere durch den Bericht an die Bundesregierung in Bezug auf die Zielsetzung und -einhaltung der Kenngrößen hinsichtlich des Frauenanteils in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen je haushaltsleitendem Organ ge... mehr lesen...
(1) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler Daten zum Personal- und Pensionsaufwand des Bundes auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.(2) Im Jahresbericht gemäß § 4 Abs. 2 ist der Personalaufwand in Millionen E... mehr lesen...
Die Zielwerte gemäß § 5 Abs. 2 sind von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 2013 der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Zuge der Personalplanerstellung 2014 für das Jahr 2017 zu melden. mehr lesen...
Verordnung der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst über das Controlling der Personalkapazitäten (Personalkapazitätscontrollingverordnung 2013 – PersKapCoVo 2013)StF: BGBl. II Nr. 24/2013 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 44 Abs. 10 des Bundeshaushaltsgesetzes 2... mehr lesen...
Diese Verordnung regelt die Vorgangsweise bei1.der Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben (§ 58 BHG 2013) einschließlich dem Erwerb von Sachen (§ 69 BHG 2013),2.der Eingehung von Vorbelastungen (§ 60 BHG 2013) und Vorberechtigungen (§ 61 BHG 2013),3.bei der Inkraftsetzung sonstiger rechtsetze... mehr lesen...
(1) Die Vorbereitung eines Vorhabens gemäß § 57 BHG 2013 und die Begründung von Verpflichtungen oder von Forderungen zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens gemäß den §§ 57 bis 61 BHG 2013 ist nur zulässig, wenn das Vorhaben1.zur Erfüllung einer Aufgabe des Bundes erforderlich ist,2.einem bun... mehr lesen...
(1) Die haushaltsleitenden Organe haben das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen wie folgt herzustellen:1.bei der Planung von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, wenn die mit dem Vorhaben verbundenen ... mehr lesen...
(1) Die für das Vorhaben zuständige Leiterin oder der für das Vorhaben zuständige Leiter einer haushaltsführenden Stelle hat unter der Leitung des haushaltsleitenden Organes für die Bedeckung der Mittelverwendungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 in seinem Detailbudget zu sorgen.(2) Bei gemeinsamen Vorhaben... mehr lesen...
(1) Werden bei einem Vorhaben, für das bereits das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen hergestellt wurde, die insgesamt benötigten Mittelverwendungen gegenüber der Einvernehmensherstellung um mehr als 10 % überschritten, so liegt eine wesentlich... mehr lesen...
Überschreiten die finanziellen Auswirkungen von Vorbelastungen (§ 60 BHG 2013) die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Spalte 5 angeführten Betragsgrenzen, so haben die haushaltsleitenden Organe das Einvernehmen hierüber mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für... mehr lesen...
Überschreiten die finanziellen Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit Vorberechtigungen (§ 61 BHG 2013) die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Punkt 3 angeführten Betragsgrenzen, so haben die haushaltsleitenden Organe das Einvernehmen hierüber mit der Bundesministerin für Finanzen... mehr lesen...
Wenn die finanziellen Auswirkungen geplanter rechtsetzender Maßnahmen grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Punkt 4 festgelegten Betragsgrenzen überschreiten, gilt ihre finanzielle Bedeutung als erheblich. Die haushaltsleitenden Organe h... mehr lesen...
(1) Mittelverwendungen, welche1.der Bund für den geplanten Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechts gemäß § 71 Abs. 1 BHG 2013 aufwendet und2.die voraussichtlich die im Anhang B festgelegte Betragsgrenze überschreiten,gelten als von außerordentlicher finanz... mehr lesen...
Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, nähere Bestimmungen zu dieser Verordnung durch Richtlinien zu erlassen. mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2) § 5 gilt auch für Vorhaben, bei denen die Einvernehmensherstellung mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung erfolgt ist.(3) Zum Zeitpunkt des Inkraft... mehr lesen...
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben (einschließlich Vorbelastungen und Vorberechtigungen), sowie über den finanziellen Wirkungsbereich betreffend sonstige rechtsetzende Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung und den Erwerb von... mehr lesen...
Anhang A: Finanzieller Wirkungsbereich(Anm.: Anhang A ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...