Nach Mitteilung des Schweizer Bundesrates haben folgende Staaten die vier Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert oder sind ihnen beigetreten: Datum der Hinterlegung der Staaten Ratifik... mehr lesen...
Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für die der Aufsicht des Bundesministers für Unterricht und Kunst unterstehenden Schulen. mehr lesen...
(1)Absatz einsGemäß § 57 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 werden zugewiesen:Gemäß Paragraph 57, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956 werden zugewiesen: mitder Dienstzulagengruppe IIIIIIIVV1. Pädagogische Akademien, Religionspädagogische Akademienmehr als 400 Studierendenmehr als 300 Studierendenm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Dienstzulage der Dienstzulagengruppe I wird für die Leiter folgender Schulen gemäß § 57 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 erhöht:Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe römisch eins wird für die Leiter folgender Schulen gemäß Paragraph 57, Absatz 6, des Gehaltsgesetzes 1956 erhöh... mehr lesen...
Paragraph 4, Für die Einreihung der Schulen in die Dienstzulagengruppen gelten folgende weitere Bestimmungen:1.Ziffer einsSind einer mittleren oder höheren Schule eine oder mehrere Volks-, Haupt- oder Sonderschulklassen, Klassen der Polytechnischen Schulen, Berufsschulklassen, Kindergarten- oder ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. September 1966, bezüglich des § 2 Abs. 3 jedoch mit 1. Jänner 1967 in Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. September 1966, bezüglich des Paragraph 2, Absatz 3, jedoch mit 1. Jänner 1967 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. August 1966 treten die Schullei... mehr lesen...
Paragraph eins, Die Verpflichtung zur Mitteilung von Daten über Leistungen des Bundessozialamtes als Leistende Stelle wird bis zum 31. Dezember 2015 verschoben. mehr lesen...
Paragraph 2, Die Verpflichtung zur Mitteilung von Transferzahlungen gemäß § 9 TDBG 2012 wird hinsichtlich der Mietzinsbeihilfe gemäß § 107 EStG 1988 bis zum 31. Dezember 2015 verschoben. Die Verpflichtung zur Mitteilung von Transferzahlungen gemäß Paragraph 9, TDBG 2012 wird hinsichtlich der Miet... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.03.2013 mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Betrieb der Transparenzdatenbank erfolgt die elektronische Kommunikation über das Transparenzportal. Die elektronische Kommunikation über das Transparenzportal als leistungsdefinierende Stelle (§ 15 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012), leistend... mehr lesen...
Paragraph 2, Leistungsdefinierende und leistende Stellen haben ihre Meldungen der Leistungsangebote bzw. Mitteilungen der Leistungen über das im Transparenzportal angebotene Dialogverfahren oder im Weg einer Datenstromübermittlung nach dem Stand der Technik entsprechenden Spezifikationen (§ 3) vo... mehr lesen...
Paragraph 3, Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:1.Ziffer einsdas Portalverbundprotokoll (PVP) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,2.Ziffer 2die Sicherheitsklassen (SecClass) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,3.Ziffer 3die Schnittstellenbeschreibung für die Mitt... mehr lesen...
Paragraph 4, Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (§ 33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger u... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.03.2013 mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Personalkapazitätscontrolling umfasst alle Maßnahmen, die der Unterstützung der Planung, Umsetzung und Kontrolle der Personalsteuerung des Bundes dienen und beinhaltet jedenfalls:1.Ziffer einsdas Controlling der mittelverwendungswirksamen Personalkapazitäten (Vollbeschäftigtenäq... mehr lesen...
(1)Absatz einsZiel des Personalkapazitätscontrollings ist es, insbesondere die Einhaltung der personalwirtschaftlichen Zielsetzungen der Bundesregierung zu erreichen. Jedenfalls einzuhalten sind folgende Obergrenzen:1.Ziffer einsdie im zuletzt beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz vorgesehenen G... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas ressortübergreifende Personalkapazitätscontrolling wird von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler durchgeführt und dient als Unterstützung für eine bundesweite Personalsteuerung. Das ressortinterne Personalkapazitätscontrolling wird von den haushaltsleitenden Organen gemäß ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas ressortübergreifende Controlling der mittelverwendungswirksamen Vollbeschäftigtenäquivalente insbesondere im Zusammenhang mit den bindenden Zielwerten nach § 44 Abs. 3 BHG 2013 und den im Personalplan ausgewiesenen Planstellenobergrenzen je Untergliederung erfolgt durch die Bund... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Controlling der Geschlechterverteilung im Bundesdienst erfolgt insbesondere durch den Bericht an die Bundesregierung in Bezug auf die Zielsetzung und -einhaltung der Kenngrößen hinsichtlich des Frauenanteils in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen je haushaltsleitende... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler Daten zum Personal- und Pensionsaufwand des Bundes auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.(2)Absatz 2Im Jahresbericht gemäß § 4 Abs. 2 ist der Personalaufwa... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Die Zielwerte gemäß § 5 Abs. 2 sind von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 2013 der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Zuge der Personalplanerstellung 2014 für das Jahr 2017 zu melden. Die Zielwerte gemäß Paragraph 5, Absatz 2, sind von den haushaltsleitenden Org... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 10.01.2013 mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung regelt die Vorgangsweise bei1.Ziffer einsder Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben (§ 58 BHG 2013) einschließlich dem Erwerb von Sachen (§ 69 BHG 2013),der Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben (Paragraph 58, BHG 2013) einschließlich dem Erwerb von S... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vorbereitung eines Vorhabens gemäß § 57 BHG 2013 und die Begründung von Verpflichtungen oder von Forderungen zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens gemäß den §§ 57 bis 61 BHG 2013 ist nur zulässig, wenn das VorhabenDie Vorbereitung eines Vorhabens gemäß Paragraph 57, BHG 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie haushaltsleitenden Organe haben das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen wie folgt herzustellen:1.Ziffer einsbei der Planung von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, wenn die mit dem ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie für das Vorhaben zuständige Leiterin oder der für das Vorhaben zuständige Leiter einer haushaltsführenden Stelle hat unter der Leitung des haushaltsleitenden Organes für die Bedeckung der Mittelverwendungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 in seinem Detailbudget zu sorgen.Die für das Vorhab... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden bei einem Vorhaben, für das bereits das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen hergestellt wurde, die insgesamt benötigten Mittelverwendungen gegenüber der Einvernehmensherstellung um mehr als 10 % überschritten, so liegt eine ... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Überschreiten die finanziellen Auswirkungen von Vorbelastungen (§ 60 BHG 2013) die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Spalte 5 angeführten Betragsgrenzen, so haben die haushaltsleitenden Organe das Einvernehmen hierüber mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem B... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Überschreiten die finanziellen Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit Vorberechtigungen (§ 61 BHG 2013) die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Punkt 3 angeführten Betragsgrenzen, so haben die haushaltsleitenden Organe das Einvernehmen hierüber mit der Bundesminist... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Wenn die finanziellen Auswirkungen geplanter rechtsetzender Maßnahmen grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 die im finanziellen Wirkungsbereich gemäß Anhang A Punkt 4 festgelegten Betragsgrenzen überschreiten, gilt ihre finanzielle Bedeutung als erheblich. Die haushaltsl... mehr lesen...
(1)Absatz einsMittelverwendungen, welche1.Ziffer einsder Bund für den geplanten Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechts gemäß § 71 Abs. 1 BHG 2013 aufwendet undder Bund für den geplanten Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Genossenschaften des P... mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, nähere Bestimmungen zu dieser Verordnung durch Richtlinien zu erlassen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 gilt auch für Vorhaben, bei denen die Einvernehmensherstellung mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung erfolgt ist.Paragraph 5,... mehr lesen...
Anhang B: Beteiligungen(Anm.: Anhang B ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anhang B ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Anhang A: Finanzieller Wirkungsbereich(Anm.: Anhang A ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anhang A ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Telekom-Bezügeverordnung 2013 (T-BVo) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsSind in einem Globalbudget Auszahlungen, welche die Obergrenze für Auszahlungen im Finanzierungshaushalt überschreiten, oder Aufwendungen, welche die Obergrenze für Aufwendungen im Ergebnisvoranschlag überschreiten, erforderlich, kann das haushaltsleitende Organ unter den Voraussetz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Antrag ist in der Regel je Gebarungsfall, insbesondere je Vorhaben (§ 57 BHG 2013), zu stellen. In dem Antrag sind die mit dem Gebarungsfall verbundenen Überschreitungen der Mittelverwendungsobergrenzen wie folgt gesondert darzustellen:Der Antrag ist in der Regel je Gebarungsfal... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Bedeckungsvorschlag im Finanzierungshaushalt gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 kommen in BetrachtAls Bedeckungsvorschlag im Finanzierungshaushalt gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, kommen in Betracht1.Ziffer einsMitteleinsparungen im Zusammenhang mit Mittelumschichtungen gemäß § 53... mehr lesen...
(1)Absatz einsFallen bei dem einer Mittelverwendungsüberschreitung zugrundeliegenden Gebarungsfall die Zeitpunkte, zu welchen ein finanzierungswirksamer Aufwand oder nicht finanzierungswirksamer Aufwand bewirkt wird (Ergebnishaushalt), und die Zeitpunkte der Fälligkeit der korrespondierenden Ausz... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnträge gemäß § 1 sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu enthalten:Anträge gemäß Paragraph eins, sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu enthalten:1.Ziffer einsdie Angabe der auf Euro und Eurocent berechn... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Berichte gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen auf Grundlage der von den haushaltsleitenden Organen in den Anträgen gemäß § 5 zu Verfügung gestellten Informationen zu erstellen. Darüber hinaus haben die hau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung samt Anlage tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die MVÜ-VO, BGBl. II Nr. 442/2012, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die MVÜ-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 442 aus 2012,, außer Kraft. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2013 mehr lesen...
gemäß § 5 MVÜ-VO 2013Antrag des/derNachweisung über überplanmäßige Mittelverwendungen im Jahr 20xx(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (§ 1 Z 1 SSEG), die unter österreichischer Flagge fahren und einen Seehafen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union anlaufen. Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (Paragra... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung gilt als1.Ziffer eins„Massengutschiff“:a.Litera aein Schiff, das als Eindecker mit oberen Seitentanks und Hopper-Seitentanks in Laderäumen gebaut wird und in erster Linie dafür bestimmt ist, Trockenmassengut in loser Schüttung zu befördern (Massengutsch... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Verantwortlichkeit für das sichere Be- und Entladen eines Massengutschiffes liegt beim Kapitän des Schiffes. mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Kapitän eines Massengutschiffes hat der Umschlagsanlage rechtzeitig vor der erwarteten Ankunftszeit des Schiffes an der Umschlagsanlage die Informationen gemäß Anhang III der Richtlinie 2001/96/EG zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sic... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Beginn des Ladens fester Massengüter hat der Kapitän sicherzustellen, dass er vom Verlader folgende Angaben erhalten hat:1.Ziffer einsAngaben zum Staufaktor der Ladung, zu den Verfahren für das Trimmen der Ladung, über die Wahrscheinlichkeit eines Übergehens der Ladung einsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Laden oder Löschen fester Massengüter hat der Kapitän im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage einen Lade- bzw. Löschplan zu erstellen, der beim Laden bzw. Löschen einzuhalten ist und sicherstellen soll, dass während des Be- bzw. Entladens die auf das Schiff ein... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Vor Beginn des Ladens bzw. Löschens ist vom Kapitän anhand der Leitlinien gemäß Anhang 4 des BLU-Codes gemeinsam mit dem Vertreter der Umschlagsanlage eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das Ergebnis ist in einer Sicherheitsprüfliste nach dem Muster gemäß Anhang 4 des BLU-... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang römisch IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Der Kapitän hat im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage sicherzustellen, dass zwischen Schiff und Umschlagsanlage für den Austausch von Informationen und für die Erteilung von Anordnungen eine wirksame und dauernde Nachrichtenverbindung eingerichtet ist. mehr lesen...
(1)Absatz einsDieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in § 1 Abs. 1 TSG beschriebenen Weise gehalten wird (Wildtiere) und sich in einem gemäß § 2 Abs. 1 kundgemachten Seuchengebiet aufhält.Dieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in Paragraph eins, Absatz eins, TSG be... mehr lesen...
(1)Absatz einsGebiete, in welchen beim Rotwildbestand auf Grundlage aktueller, statistisch aussagekräftiger wissenschaftlicher oder amtlicher Untersuchungen1.Ziffer einsder Erreger der Tuberkulose im Sinne der Rindertuberkuloseverordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der jeweils geltenden Fassung, (M... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird ein Seuchengebiet kundgemacht, hat der jeweilige Landeshauptmann unverzüglich unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft sowie unter Zuziehung von Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzten und nach Anhörung von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Jägerschaft eine ... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Bekämpfungsplan hat jedenfalls die Anordnung zu beinhalten, dass1.Ziffer einsdie Jagdausübungsberechtigten Auflagen zur Vermeidung der Ausbreitung der Seuche erfüllen müssen;2.Ziffer 2der Zuzug des Rotwilds zur Bekämpfungszone durch geeignete Maßnahmen (z.B. Lenkung, Kirrung,... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen gemäß Bekämpfungsplan erfolgreich abgeschlossen, gilt die Seuche als erloschen.(2)Absatz 2Der Landeshauptmann hat das Erlöschen der Seuche dem Bundesministerium für Gesundheit unter Anschluss eines Berichtes über den Bekämpfungserfolg ... mehr lesen...