§ 3 T-BVo (weggefallen)

Telekom-Bezügeverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die Bereitschaftsentschädigung nach § 17b Gehaltsgesetz 1956, wird wie folgt festgelegt:

Für

einen Werktag € 26,-

Für

einen Sonn- und Feiertag € 42,-

§ 3 T-BVo (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Die Bereitschaftsentschädigung nach § 17b Gehaltsgesetz 1956, wird wie folgt festgelegt:

Für

einen Werktag € 26,-

Für

einen Sonn- und Feiertag € 42,-

§ 3 T-BVo (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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